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Datum: 15.12.2025

Führerscheinumtausch: Diese Fristen sind jetzt wichtig

Aus aktuellem Anlass weist der Landkreis Wittmund auf den verpflichtenden Umtausch von Führerscheinen hin. Papierführerscheine müssen mittlerweile umgetauscht sein. Ausgenommen sind nur Personen, die vor 1953 geboren wurden. Seit diesem Jahr werden außerdem Kartenführerscheine schrittweise umgetauscht. Diese sind 15 Jahre gültig, das Ablaufdatum steht auf der Vorderseite in Feld 4b.

Aktuell betroffen sind alle Personen, deren Kartenführerschein in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde (Feld 4a). Der Führerschein muss in diesen Fällen bis spätestens 19.01.2026 umgetauscht sein. Der nächste Jahrgang (Ausstellungsjahre 2002–2004) folgt mit einer Frist bis 19.01.2027. Bitte halten Sie die Fristen ein, damit der Umtausch wie vom Gesetzgeber vorgesehen gestaffelt erfolgen kann.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 31,60 Euro, inklusive Versand des neuen Führerscheins nach Hause. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, bar oder mit Karte.

Für den Umtausch ist zwingend ein Termin bei der Führerscheinstelle des Landkreises Wittmund erforderlich. Nach der Terminbuchung erhalten Sie eine E-Mail mit einem QR-Code, mit dem Sie sich vor Ort anmelden. Nach Antragstellung und Bezahlung wird der neue Führerschein in der Regel nach 3–4 Wochen per Post zugeschickt. In Zeiten hoher Nachfrage kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Bitte bringen Sie zum Termin Ihren alten Führerschein, ein biometrisches Lichtbild (Fotos können derzeit nicht vor Ort erstellt werden) sowie Ihren Personalausweis mit. Eine Karteikartenabschrift ist bei bereits vorhandenen Kartenführerscheinen nicht notwendig. Der Antrag wird digital vor Ort ausgefüllt.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden, eine Vertretung per Vollmacht ist nicht möglich. Der alte Führerschein wird entwertet, kann aber als Erinnerung wieder mitgenommen werden.

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