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Datum: 18.11.2020

Flächendeckend Gelbe Tonnen im Landkreis nicht vor dem Jahr 2024

Gelbe Säcke sind für die nächsten Jahre weiterhin gesetzt

Weil die Erfolgsaussichten des Landkreises Wittmund vor dem Verwaltungsgericht zur Durchsetzung des gewünschten Mischsystems von Gelben Säcken und Gelben Tonnen derzeit als gering angesehen werden, verzichtet die Kreisverwaltung darauf, hier den weiteren Rechtsweg einzuschlagen. Um weitere Kosten zu sparen, die das Budget der Abfallwirtschaft und damit die Gebührenzahler belasten, hat die Verwaltung daher über ihre bevollmächtigte Juristin in Hamburg dem Verwaltungsgericht mitteilen lassen, dass das Verfahren in der Hauptsache nicht weiter betrieben werden soll. Die erlassene Rahmenvorgabe im Zuge der Ausschreibung wurde dementsprechend gegenüber den Systembetreibern des Dualen Systems zurückgenommen.

Dies hat zur Folge, dass es in den kommenden drei Jahren (Ausschreibungsperiode 2021 – 2023) beim bisherigen System der Erfassung von Leichtverpackungen im Festlandsbereich des Landkreises Wittmund bleiben wird. Es werden folglich weiterhin überwiegend Gelbe Säcke genutzt, nur an den Küstenbadeorten stehen Gelbe Tonnen zur Nutzung bereit – ein Relikt eines früheren Modellversuchs des Dualen Systems.

Für die darauffolgende Ausschreibungsperiode (Jahre 2024 – 2026) wird die Verwaltung frühzeitig in erneute Verhandlungen mit dem dann zugewiesenen Vertreter des Dualen Systems treten. Für den Fall, dass sich auch in Zukunft hierfür kein Konsens mit dem Dualen System findet, würde die Verwaltung eine erneute Rahmenvorgabe erlassen.

Die Kreisverwaltung hatte auf der Grundlage des vom Kreistag in seiner Sitzung im Dezember 2019 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Wittmund mit dem Dualen System Verhandlungen über die Einführung eines Mischsystems von Gelben Säcken und Tonnen ab dem Jahr 2021 im Festlandsbereich des Landkreises geführt, welche für die Erfassung von Leichtverpackungen von den Haushalten und Betrieben frei ausgewählt werden sollten. Diese Verhandlungen, welche mit Unterstützung von Dr.-Ing. Tiebel von der ATUS GmbH, Hamburg, geführt wurden, verliefen allerdings erfolglos. Wie weiterhin berichtet hat die Verwaltung daraufhin – nach vorherigem Anhörungsverfahren - eine Rahmenvorgabe auf Grundlage des Verpackungsgesetzes gegenüber den in Niedersachsen tätigen Betreibern des Dualen Systems erlassen und auch die sofortige Vollziehung angeordnet, um das Mischsystem zum 01.01.2021 in Kraft zu setzen. Die Vertreter des Dualen System haben diese Rahmenvorgabe fristgerecht und erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg beklagt. Mit Beschluss vom 10.09.2020 hat das Verwaltungsgericht nach einigen Schriftwechseln die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt und in dieser Entscheidung sowie einem weiteren schriftlichen Hinweis vom 30.09.2020 deutlich gemacht, dass die Erfolgsaussichten der Durchsetzung des vom Landkreis gewünschten Mischsystems von Gelben Säcken und Gelben Tonnen auf Grundlage des Verpackungsgesetzes eher zweifelhaft gesehen wird.

Da das Verpackungsgesetz in § 22 Abs. 2 Satz 4 eine Frist von mindestens einem Jahr vor dem Wirksamwerden einer neuen Rahmenvorgabe vorgibt, wird die Verwaltung im Jahr 2022 rechtzeitig an den zugewiesenen Vertreter des Dualen Systems herantreten, um die Verhandlungen aufzunehmen.

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