Gebündelter Baum- und Strauchschnitt wird wieder zum Nulltarif abgefahren
Eine Alternative zum verspäteten Osterfeuer
In der Zeit vom 2. bis zum 13. November wird im Wittmunder Kreisgebiet wieder der Baum- und Strauchschnitt kostenlos von den vom Landkreis eingesetzten Sammelfahrzeugen mitgenommen. Darauf macht die Abfallwirtschaft bei der Kreisverwaltung aufmerksam. Die jeweiligen Abfuhrtermine können die Kreisbewohner dem gültigen Abfuhrplan 2020 entnehmen, bzw. sie stehen auch im Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de verzeichnet.
Der Fachbereich Umwelt beim Landkreis Wittmund weist zudem auf die generelle Problematik des Verbrennens pflanzlicher Abfälle hin. So verbrenne nasses oder zu frisches Holz nur unvollkommen und belaste die Luft durch starke Rußbildung, aber auch durch die Emission von Kohlenmonoxid, -dioxid und anderen Kohlenwasserstoffen. Hinzu komme eine Gefährdung von kleinen Säugetieren und Amphibien, die das bereits zu Ostern aufgeschichtete Brauchtumsfeuer als Versteckmöglichkeit nutzten. Den Angaben des Landkreises zufolge ist eine Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt durch die kostenlose Strauchschnittabfuhr die bessere Lösung.
Privathaushalte haben somit, neben der Bereitstellung zur Sonderabfuhr, außerdem die Möglichkeit, Ast- und Strauchwerk bis zu einer Menge von 2 cbm kostenlos an der Deponie in Wiefels für die Kompostierung abzuliefern.
Auch kann zerkleinertes Ast- und Strauchwerk über die Biotonne oder über die zusätzlichen Biomüllsäcke einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden.
Die Abfallberatung weist die Bürger weiter darauf hin, dass der Strauchschnitt mit einem verrottbaren Bindfaden (bitte zum Zusammenbinden keinen Draht und kein Kunststoff verwenden) gebündelt sein muss. Diese einzelnen Bündel dürfen nicht mehr als 35 Kilogramm wiegen und sollten eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten, da sie von Mitarbeitern per Hand aufgenommen werden müssen. Der Durchmesser der Äste darf ebenfalls nicht größer als 15 Zentimeter sein.
Gartenabfälle wie Gras, Moos, Laub und Heckenschnitt (in Säcken) werden bei der Baum- und Strauchschnittabfuhr nicht eingesammelt. Der Baum- und Strauchschnitt sollte zudem am jeweiligen Abfuhrtag bereits morgens um 6 Uhr am Straßenrand bereitliegen.
Da es nicht verhindert werden kann, dass nach der Abfuhr durch die beauftragten Unternehmen Kleinteile des Materials an Ort und Stelle zurückbleiben, werden die Gartenbesitzer gebeten, die Straßen und Gehwege anschließend wieder zu reinigen.
Weitere Informationen zu diesem und allen anderen Themen der Abfallwirtschaft erhalten Sie beim Landkreis Wittmund unter den Telefonnummern 04462/86-1230 bzw. -1252 oder im Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de.