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Datum: 03.12.2025

Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Aurich - Schutz- und Überwachungszonen betreffen auch den Landkreis Wittmund

Der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser hat den Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) in einem Putenbestand in der Gemeinde Dornum (Landkreis Aurich) festgestellt. Zur Eindämmung der Tierseuche wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, die auch westliche Teile des Landkreises Wittmund betreffen.

Welche Gebiete im Landkreis Wittmund sind betroffen?
Schutzzone (Mindestradius 3 km, „früher Sperrbezirk“)
Im Landkreis Wittmund liegen in der Schutzzone (ganz oder teilweise): Nenndorf,  Westerholt, Schweindorf, Utarp, Holtgast

Überwachungszone (Mindestradius 10 km, „früher Beobachtungsgebiet“)
In der Überwachungszone liegen (ganz oder teilweise): Esens, Neuharlingersiel, Ochtersum, Eversmeer, Neuschoo, Blomberg, Moorweg, Stedesdorf, Nenndorf, Westerholt, Schweindorf, Utarp, Holtgast

Eine interaktive Karte, mit der Sie prüfen können, ob Ihr Betrieb oder Ihr Wohnort in der Schutz- oder Überwachungszone liegt, ist unter www.jade-weser.de abrufbar.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
In den betroffenen Zonen gelten ab sofort umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die in der amtlichen Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 vom 2. Dezember 2025 detailliert geregelt sind. Diese finden Sie ebenfalls unter www.jade-weser.de.

Warum sind diese Maßnahmen nötig?
Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hoch ansteckend und kann innerhalb kurzer Zeit zu sehr hohen Verlusten führen, insbesondere bei Hühnern und Puten. Das Virus kann u. a. über: direkten Tierkontakt, kontaminierte Fahrzeuge, Geräte, Kleidung, Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen weiterverbreitet werden.

Die jetzt getroffenen Maßnahmen der Schutz- und Überwachungszone sollen eine Weiterverbreitung auf andere Bestände verhindern und das Tierwohl sowie erhebliche wirtschaftliche Schäden schützen.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter – auch im Hobbybereich – sind angehalten, die Regelungen der Allgemeinverfügung sorgfältig zu beachten und konsequent umzusetzen.

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