Kreis: Vorgehensweise der Stadt Wittmund voller Widersprüche
Forderung lautet: Farbe bekennen und Finanzmittel bereitstellen
Die von der Stadt Wittmund und ihrem Bürgermeister Rolf Claußen initiierte jüngste Presseberichterstattung über den geplanten Waldkindergarten im Wittmunder Wald hat zu einigen überflüssigen Irritationen geführt. Insbesondere die Aussage der Stadt Wittmund, der Landkreis sei in der Pflicht, einen bestimmten Teil der Finanzierung zu übernehmen, ist nach Angaben der Kreisverwaltung „schlichtweg falsch“. Die zwischen dem Landkreis und den Gemeinden geschlossene Vereinbarung über die Kosten der Kindertagesstätten sieht ausdrücklich vor, dass neue Betreuungsangebote, die zu einer finanziellen Mehrbelastung führen, der Zustimmung des Landkreises bedürfen. Um ein solches zusätzliches Betreuungsangebot gehe es bei dem geplanten Waldkindergarten zweifelsfrei, so die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme. Bei einem Waldkindergarten handele es sich eben nicht um ein verpflichtendes Angebot, welches Kommunen vorhalten müssten. Auch in den Samtgemeinden Esens und Holtriem gebe es keinen Waldkindergarten. Es gebe auch keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Waldkindergarten, so die Kreisverwaltung erläuternd.
Anderslautende Aussagen der Stadt Wittmund verwundern die Verantwortlichen beim Landkreis daher. So liegt der Kreisverwaltung von der Stadt Wittmund eine schriftliche Stellungnahme vor, in der ebenfalls mitgeteilt wird, dass der Waldkindergarten kein bedarfsgerechtes Angebot darstellen könne, da es sich immer um ein Wahlangebot handeln würde, zu deren Inanspruchnahme die Eltern nicht verpflichtet werden könnten. Die Plätze wären also über dem erforderlichen Bedarf vorzuhalten, so die vorliegende Stellungnahme der Stadt Wittmund weiter. Genau so wurde von der Stadt Wittmund auch in der Beschlussvorlage für die städtischen Gremien zuletzt argumentiert. Für die Kreisverwaltung ist die Vorgehensweise der Stadtverwaltung widersprüchlich.
„Wir möchten aber dennoch klarstellen, dass wir die entwickelte Idee eines Waldkindergartens aus pädagogischer Sicht ausdrücklich begrüßen“, so die Kreisverwaltung. Dies wurde auch in der politischen Diskussion über den Umfang der Kostenbeteiligung immer wieder deutlich. Die Wittmunder Kreispolitik hatte bei ihrer Entscheidung aber auch finanzielle Aspekte und eine Gleichbehandlung mit anderen Kommunen zu berücksichtigen. „Durch den gefassten Beschluss, den Waldkindergarten zunächst befristet für 3 Jahre mit 25.000 Euro jährlich zu unterstützen, haben die Kreispolitiker diese Verantwortung in hervorragender Weise wahrgenommen“, lobt die Kreisverwaltung. Sie fordert daher: „Nun muss auch die Stadt Wittmund Farbe bekennen und einen angemessenen eigenen finanziellen Beitrag leisten, um das von dort gewünschte Angebot eines Waldkindergartens realisieren zu können.“