Getrenntsammlungs-Pflicht für Alttextilien
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in der EU gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass Alttextilien nicht mehr über die Restmülltonne, sondern über öffentlich aufgestellte Altkleidercontainer entsorgt werden müssen. Diese Regelung betrifft vor allem die kommunalen Abfallentsorger, die fortan sicherstellen müssen, dass Alttextilien separat entsorgt werden können.
Im Landkreis Wittmund steht das kostenlose Sammelsystem der Altkleidercontainer bereits seit vielen Jahren zur Verfügung, demnach gibt es für den Endverbraucher keine spürbaren Änderungen.
Ziel der gesetzlichen Festlegung ist es, dass die getrennte Erfassung EU weit verpflichtend ist, um eine möglichst hohe Rücklaufquote von Alttextilien zu gewährleisten. So soll die Recyclingquote gesteigert werden, um wertvolle Ressourcen zu schützen und die Umwelt zu entlasten.
Stark verschmutzte, beschädigte oder kontaminierte Textilien sollen nach wie vor über die Restmülltonne entsorgt werden. Es ist wichtig, dass nur gut erhaltene Kleidung in die Altkleidercontainer kommt, um die Recyclingprozesse zu optimieren, denn stark verschlissene oder kontaminierte Textilien können nicht effizient recycelt werden und stellen eine große Belastung für das Recycling-System dar. Derzeit gibt es noch keine nachhaltigen Lösungen für das Recycling minderwertiger Textilien, weshalb sie weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden sollten.
Altkleidercontainer sind im gesamten Landkreis zum Beispiel auf Supermarkt-Parkplätzen oder in Wohnsiedlungen
öffentlich zugänglich. Alttextilien können auch beim Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels abgegeben werden, dort ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Für den Fall, dass Altkleidercontainer überfüllt sind, darf keine Kleidung mehr an den Containern abgelegt werden. Das Ablegen von Kleidungsstücken an überfüllten Containern gilt als illegale Abfallentsorgung und wird mit Bußgeldern belegt. Man sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einfach erneut versuchen oder einen anderen Standort anfahren.
Die Entleerung und Reinigung der Altkleidercontainer obliegt den Verwertern welche die Altkleidercontainer aufgestellt haben oder mit der Leerung beauftragt wurden. Der Landkreis Wittmund hat keine eigenen Sammelcontainer aufgestellt und ist auch nicht für die Leerung und Reinigung der Standplätze zuständig.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Bürozeiten an die Abfallberatung des Landkreises Wittmund unter Tel. 04662 / 86-1230 bzw. -1293 bzw. per Kontaktformular.