Hinweis an alle Haushalte: Mehrbedarf kann korrekt nur über größere Behälter und Zusatzsäcke abgedeckt werden
In jüngster Zeit haben Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund mehrfach festgestellt, dass an Straßen im Kreisgebiet vermehrt übervolle Rest- und Bioabfalltonnen zur Leerung bereitgestellt worden sind. Das führt zu Problemen auch technischer Natur: Bei vielen dieser Tonnen kann der Deckel nicht mehr geschlossen werden und der Abfall ragt über den Rand der Tonne hinweg (s. Beispiel-Foto) bzw. er fällt nicht korrekt in den Laderaum des eingesetzten Fahrzeugs. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund weist daher eindringlich darauf hin, dass solche Tonnen unter Umständen zukünftig seitens des beauftragten Abfuhrunternehmens nicht mehr geleert werden können. Sie bleiben dann befüllt mit Müll vorm Haus stehen.
Hintergrund des aktuellen Hinweises ist natürlich auch, dass die Abfallgebühren sich nach dem jeweiligen Volumen des angemeldeten Abfallbehälters bemessen. Haushalte, welche Tonnen zur Leerung bereitstellen, die über ihr angemeldetes Volumen hinweg befüllt sind, nehmen daher für sich über Gebühr eine Leistung in Anspruch, welche dann automatisch zu Lasten aller anderen Abfallgebührenzahler im Landkreis Wittmund geht.
Daher der Hinweis aus der Abfallwirtschaft: Wenn das Rest- oder Bioabfallvolumen für die Haushalte nicht mehr ausreichen sollte, dann gibt es zum einen die Möglichkeit, grundsätzlich größere Abfallsäcke bzw. –tonnen anzufordern, die bedarfsgerecht ausgelegt sind. Bei nur zeitweise erhöhtem Volumen an Rest- oder Bioabfall können auch zusätzliche Rest- oder Bioabfallsäcke die Lösung des Volumenproblems sein. Sie sind bei den im geltenden Abfuhrkalender genannten Ausgabestellen zu erwerben. Die Zusatzsäcke können an den Abfuhrterminen zu den normalen Tonnen hinzugestellt werden. Sie werden dann mit abgefahren.
Gerade bei übervollen Tonnen besteht die Gefahr, dass der Inhalt beim Hebevorgang nicht korrekt in das Abfallsammelfahrzeug gekippt werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass bei der Leerung neben das Müllauto gefallene Abfallreste von den Besitzern der jeweiligen Tonnen von der Straße oder dem Gehweg zu entfernen sind.
Der Landkreis bittet um Verständnis.
Weitere Informationen zu diesem Hinweis und allen anderen abfallwirtschaftlichen Themen erhalten Sie beim Landkreis Wittmund unter den Telefonnummern 04462/86-1230 bzw. -1252.