Kreis teilt Investor für Wittmunder Schlüsselgrundstück mit: Baugenehmigung erloschen - Statikberechnung nicht fristgerecht vorgelegt
Für das auch weiterhin stark im Interesse der Öffentlichkeit stehende Bauvorhaben an der Ecke Drosten- und Burgstraße in Wittmund hat der Landkreis dem Investor aus Aurich mitgeteilt, dass die erteilte Baugenehmigung inzwischen erloschen ist, so die Kreisverwaltung in Wittmund. Denn weiterhin fehle die notwendige Statikberechnung für das Projekt.
Mit Datum vom 26.10.2023 hatte die Auricher Firma eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erhalten. Geplant waren auf der Fläche in der Fußgängerzone der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (8 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten) mit Einstellplätzen und Abstellraum sowie der Umbau eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses (1 Wohneinheit, 1 Gewerbeeinheit). Diese Genehmigung wurde seinerzeit unter der Bedingung erteilt, dass der Standsicherheitsnachweis (Statik) innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung übermittelt und seine Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht bestätigt wird. Die Frist zur Einreichung des Standsicherheitsnachweises ist inzwischen abgelaufen, die aufschiebende Bedingung des Bescheides wurde nicht erfüllt, so die Kreisbehörde in einer aktuellen Mitteilung.
Bereits vor längerem war dort die alte Bausubstanz größtenteils abgerissen und entfernt worden. Seitdem gab es wiederholt immer wieder Nachfragen zum Stand der geplanten Neubaumaßnahme, auch aus der örtlichen Kommunalpolitik. Anfang Februar des vergangenen Jahres wurde dann seitens des Investors beim Landkreis der Bauantrag für eine Neubebauung der markanten Innenstadtfläche gestellt. Nachdem am 10. Oktober 2023 die restlichen Unterlagen vorgelegt worden waren, konnte seinerzeit nach erfolgter Prüfung die Baugenehmigung erteilt werden.
Um letztlich jedoch mit der Baumaßnahme beginnen zu können, musste seitens des Investors noch die Statik vorgelegt und diese dann gesondert geprüft werden. Seitens der Baubehörde an der Schlossstraße wurde damals davon ausgegangen, dass diese der Genehmigungsbehörde zeitnah zugeht, um den Neubau an exponierter Lage in der Wittmunder Innenstadt zu realisieren.
Nun aber ist das Baurecht erloschen. Der Investor ist nun unmissverständlich aufgefordert worden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um das Denkmal zu schützen. Das war mehrfach zugesichert worden, passiert ist indes nichts. Gemäß § 6 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) sind Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und wenn nötig instand zu setzen. Zurzeit hat das Gebäude Burgstraße 1 keine Außenschale (Mauerwerk) und muss dringend vor eindringender Feuchtigkeit geschützt werden. Weitere Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die nicht bebauten Flächen das Gesamtbild Ihrer Umgebung nicht verunstalten, werden aktuell geprüft.