Kreisweiter Termin für Brauchtumsfeuer ist an viele Regeln geknüpft
Die Kreisverwaltung Wittmund erinnert daran, dass am Sonnabend (24. Oktober) der Nachholtermin für das „ausgefallene“ Osterfeuer ist. Darauf hatten sich der Landkreis und die Kommunen verständigt. Ausnahmsweise dürfen im Zeitkorridor zwischen 10 und 17 Uhr im Kreisgebiet Traditionsfeuer abgebrannt werden. Zum Schutz von Tieren sind Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen. Neue Haufen dürfen dafür nicht gebildet werden, ebenso wenig darf zusätzliches Brennmaterial angeliefert werden, auch wenn es geeignet wäre. Auf die Festlegung des Termins im Spätherbst hatten sich die Handelnden mit den Vertretern der Landwirtschaft seinerzeit im Frühjahr 2020 geeinigt, als man sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Infektion konfrontiert sah und die damals geltenden Landesverordnungen keinen Spielraum für Treffen an Traditionsfeuern ließen.
Für die Landwirte ist der Termin optimal, da dann die Ernte überwiegend eingefahren sein wird. Nach wie vor gilt die derzeitige Landesverordnung in Niedersachsen: Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Angehörigen aus einem oder einem weiteren Haushalt, dann können sich auch mehr Personen treffen. Diese Regelung empfiehlt der Landkreis ausdrücklich auch für die Feuer in diesem Jahr und weist darauf hin.
Anmeldungen für die Feuer im Landkreis Wittmund nehmen die Samtgemeinden Holtriem und Esens sowie die Gemeinde Langeoog entgegen. Keine Anmeldepflicht besteht jeweils in der Stadt Wittmund und in der Gemeinde Friedeburg. In der Gemeinde Spiekeroog findet dieses Jahr gar kein nachgeholtes „Osterfeuer“ statt.
Das Abbrennen der Brauchtumsfeuer im Landkreis Wittmund ist an Regeln geknüpft, die zu beachten sind: So sind nur Feuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen. Das umsichtige Abbrennen schließt die sorgfältige Standortwahl ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Belange des Tierschutzes und des Naturschutzes sind ebenfalls zu berücksichtigen. Wallhecken, geschützte Biotope (z. B. Röhrichte, Uferbereiche) dürfen weder durch das Feuer selbst, noch durch die Veranstaltung beeinträchtigt werden. Ferner dürfen Brauchtumsfeuer im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsteilen und auf moorigem Untergrund nicht angezündet werden.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt als Brauchtumsfeuer verbrannt werden dürfen. Altholz wie Türen, Schränke usw., Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle sind als Brennmaterial strikt verboten. Die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund und auch die Polizeiinspektion Wittmund werden deshalb Kontrollen, sowohl im Vorfeld als auch danach, durchführen.
Zum Schutz von Tieren sind Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten. Es besteht die Gefahr, dass Vögel, Igel und andere Kleintiere, die aufgeschichtetes Brennmaterial als Versteck nutzen, nicht mehr rechtzeitig fliehen können, verbrennen oder Brandverletzungen erleiden. Auch im Herbst bieten entsprechende Haufwerke ideale Bedingungen als Habitat für viele Lebewesen.
Die Kreisverwaltung gibt einige Sicherheitshinweise: Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichende Sicherheitsabstände ein (z. B. mindestens 100 Meter von Wohngebäuden, mindestens 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen etc.) wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist. Vorsicht beim Anzünden.
Brandbeschleuniger sind nicht zulässig. Zum Entzünden eignet sich trockenes Stroh oder Reisig. Brauchtumsfeuer dürfen bei starker Trockenheit oder starkem Wind nicht entzündet werden. Entsprechende Trockenheit kann durchaus auch im Herbst herrschen. Starke Trockenheit liegt ab Waldbrandgefahrenstufe 4 vor (amtliche Informationen sind unter www.dwd.de/waldbrand erhältlich). Starker Wind liegt bei deutlicher Bewegung von armstarken Ästen an Bäumen vor. Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite). Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
Das Brauchtumsfeuer muss grundsätzlich von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Brauchtumsfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Für den Fall, dass angemeldete Brauchtumsfeuer wegen schlechter Witterungsverhältnisse nicht abgebrannt werden können, ist es nicht möglich, diese nachzuholen. Dann sind die Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle zu nutzen.