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Datum: 12.12.2025

Landkreis Wittmund hält am verfügten Abschuss eines Wolfes in Friedeburg fest

Der Landkreis Wittmund hält an dem von ihm verfügten Abschuss eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel fest. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in der vergangenen Woche einem Widerspruch gegen das vom Landkreis genehmigte Schnellabschussverfahren stattgegeben, daraufhin war die Wolfsjagd eingestellt worden. Dagegen hat der Landkreis Wittmund nun seinerseits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt, so die Kreisverwaltung am Donnerstag (11.12.2025). Nach mehreren schweren Wolfsrissen zwischen August und November hatte der Landkreis in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des für die Risse verantwortlichen Wolfes erteilt. Die ab dem 28. November geltende Genehmigung hat 21 Tage Gültigkeit. Geschossen werden darf der Wolf nur in einem Umkreis von 1000 Metern um die Weide, auf der die Risse stattfanden. Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg über die Sache entscheiden. Mit einer zügigen Entscheidung wird gerechnet.

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