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Datum: 08.07.2019

Neu gefasste Vereinbarung über Kita-Kosten wird für die nächsten drei Jahre (2020-2022) festgeschrieben

Es war wieder ein Kraftakt, aber er war letztlich erfolgreich: Mit einem erzielten Kompromiss ist es dem Landkreis Wittmund und den kreisangehörigen Kommunen (Gemeinden und Samtgemeinden) gelungen, die Ende dieses Jahres auslaufende Vereinbarung zur Verteilung der Kita-Kosten für weitere drei Jahre zu verlängern. Alle politischen Gremien auf Kreis- und Gemeindeebene stimmten inzwischen der künftigen Vereinbarung „über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe“, so der Titel, zu. Denn grundsätzlich ist es Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe – und damit des Landkreises – ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesstätten bereitzustellen. „Es hat sich aber seit jeher bewährt, dass diese Aufgabe vor Ort durch die Gemeinden wahrgenommen wird“, so Landrat Holger Heymann. Die Gemeinden hätten stets für eine qualitativ und quantitativ gute Versorgung im Bereich der Kindertagesstätten gesorgt. Alle Behördenleiter freuen sich, dass mit der jetzt abgeschlossenen Vereinbarung dieser erfolgreiche Weg gemeinsam fortgeführt werden kann. Für den Zeitraum der Jahre von 2020 bis 2022 wurde jetzt vereinbart, dass der Kreis künftig zwei Drittel des in den Kommunalhaushalten ausgewiesenen Gesamtdefizits im Kita-Bereich übernimmt – und zwar auf der Grundlage einer genauen Istkosten-Abrechnung.

Für den Kreishaushalt macht dies in den nächsten Jahren jeweils jährlich einen zusätzlichen Aufwand von rund 2,5 Millionen Euro aus. Im Haushaltsjahr 2018 beliefen sich die Betriebskostenzuschüsse noch auf rund 2,7 Millionen Euro. Unterm Strich wird damit vom Kreis jährlich die Fünf-Millionen-Grenze überschritten. „Damit hat der Kreis in diesem Bereich sein finanzielles Engagement deutlich gesteigert“, wie Landrat Holger Heymann hervorhebt. Zu Recht hätten die Gemeinden auf Kita-Kosten verwiesen, die aus dem Ruder gelaufen sind und auf die Beitragsfreiheit, eine erhöhte Nachfrage und zusätzliche Aufgaben (wie Sprachförderung) als Ursachen für die Kostenexplosion.

Erstmals erklärte sich die Kreisverwaltung in den Verhandlungen der Kommunalspitzen auch bereit, sich an den Investitionen in die kommunalen Kindertagesstätten zu beteiligen. Das ist neu. Gewährt werden sollen Zuwendungen für neu geschaffene Betreuungsplätze. Diese bereits für das letzte Jahr der auslaufenden Vereinbarung geltende Regelung sichert den Gemeinden und Samtgemeinden eine Kreis-Förderung von maximal 10.000 Euro pro geschaffenem Platz und höchstens 30 Prozent der entstehenden Ausgaben. Gefördert werden daneben aber auch Investitionsmaßnahmen für Ersatz- sowie Aus- und Umbauten, durch die keine neuen Plätze geschaffen werden. Diese Förderung beträgt maximal 5.000 Euro je Platz und ist ebenfalls auf höchstens 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.

Für den Landkreis bedeutet der Einstieg in die Investitionskostenförderung einen prognostizierten jährlichen Aufwand von 1,25 Millionen Euro. Der Landkreis wird die zugesagten Mittel über zusätzliche Kredite bereitstellen.

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