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Datum: 06.08.2019

OVG bestätigt Baugenehmigung – Nachbarklage eines Ehepaars in beiden Instanzen abgewiesen

Mit einer Nachbarklage ist ein Wittmunder Ehepaar jetzt vor Gericht gescheitert. Die Eheleute hatten sich gegen eine aus ihrer Sicht zu massive Bebauung auf dem angrenzenden Grundstück in der Wittmunder Innenstadt gewehrt. Beide Gerichte, sowohl das Verwaltungsgericht in Oldenburg als auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg als nächsthöhere Instanz, bestätigten die vom Landkreis Wittmund erteilte Baugenehmigung.

Grundlage für die bereits im Jahr 2016 erteilte Baugenehmigung für ein Mehrparteienhaus war ein bereits älterer Bebauungsplan der Stadt Wittmund. Dieser ließ eine zweigeschossige Bebauung des in Innenstadt-Lage befindlichen Grundstückes zu. Zuvor hatte sich hier nur eine Wiese befunden. Mit dem Bau eines Mehrfamilien-Wohnhauses, das dort entstanden ist, sahen sich die Nachbarn in ihren Rechten verletzt und gingen vor das Verwaltungsgericht. Darüber wurde mehrfach in der örtlichen Presse berichtet.

Bereits im vergangenen Jahr fand die erste Verhandlung beim Verwaltungsgericht in Oldenburg statt. Hierbei ging es um die vom Landkreis Wittmund erteilte Baugenehmigung. Das Gericht stellte fest, dass das genehmigte Wohngebäude nicht rücksichtslos sei. Vielmehr würden die von der Stadt Wittmund im Bebauungsplan vorgegebenen Höchstmaße eingehalten. Auch die mit der Schaffung der Wohnungen ermöglichte Einsicht auf das benachbarte Grundstück der Kläger sei zumutbar.
Weil die Berufung nicht zugelassen worden war, wurde daraufhin von den Nachbarn ein entsprechender Zulassungsantrag bei der nächsthöheren Instanz, dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, gestellt. Nach Prüfung kam das Obergericht jetzt zu dem Ergebnis, dass keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Oldenburger Entscheidung bestünden. Der Zulassungsantrag wurde daher zurückgewiesen. Weitere Rechtsmittel stehen den klagenden Nachbarn in dieser Sache damit nicht mehr zur Verfügung.

Wie die Kreisverwaltung Wittmund in einer Stellungnahme mitteilt, steht dieser Fall exemplarisch für die Konflikte bei einer städtebaulich gewollten Verdichtung von Innenstadtlagen. Ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers sei es, den Flächenverbrauch für Neubebauung zu verringern. Gleichzeitig gebe es aber eine starke Nachfrage nach Wohnraum – auch im Harlingerland. Folglich würden derzeit auch viele Mehrfamilien-Wohnhäuser in den bebauten Bereichen verwirklicht. Für die Alt-Anwohner sei das mit Einschränkungen ihres gewohnten Umfeldes verbunden. Der Kreis weist deshalb darauf hin, dass das Bauamt bei seiner Prüfung von Bauanträgen die Nachbarrechte stets im Auge hat. Jedoch komme der Behörde bezüglich des Interessenausgleichs keine wie auch immer geartete Vermittlungsfunktion zu: „Entscheidend ist der rechtliche Rahmen, auf dieser Basis wird in der Verwaltung über Bauanträge entschieden.“ Und so, das hätten die Gerichte bestätigt, sei eben auch in dem beschriebenen Fall verfahren worden.

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