Erste Vergrämungsmaßnahmen der Saatkrähenkolonie im Wittmunder Schloßpark
In einem ausgewiesenen Gebiet am Rande des Wittmunder Schloßparks und des Parkplatzes am Wittmunder Krankenhaus werden Vergrämungsmaßnahmen gegen die dort ansässigen Saatkrähen durchgeführt. Das teilt die Kreisverwaltung in Wittmund mit.
Saatkrähen gelten nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes als besonders geschützt. Vergrämungsmaßnahmen dürfen daher nur durch den Nachweis einer unzumutbaren Belastung durch die Vögel und mit offizieller Genehmigung durchgeführt werden. Der Heimatverein Wittmund e.V. hatte den entsprechenden Antrag gestellt, da die starke Verschmutzung des Parkplatzes durch die Exkremente der Saatkrähen Mitarbeiter und Besucher des Krankenhauses beeinträchtigt. Die damit verbundene Gesundheitsgefährdung lässt eine temporäre naturschutzrechtliche Befreiung zu. Diese ist bis zum 31. März 2025, dem tendenziellen und spätesten Brutbeginn der Saatkrähen, befristet. Maßnahmen sind sofort einzustellen, sollte das Brutgeschäft vorher beginnen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Beunruhigung der Tiere durch Baumkletterer und die Entfernung ausgewählter Nester mittels Steiger und Hubarbeitsbühne. Um eine erfolgreiche Vergrämung der Tiere zu gewährleisten, müssen die Maßnahmen mehrfach und unter artenschutzfachlicher Betreuung erfolgen. Ziel ist es, dass sich die Saatkrähen an Alternativstandorten niederlassen. Der Bestand im Schloßpark umfasst in 2024 ca. 500 Brutpaare. Die nötige naturschutzrechtliche Befreiung wurde von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises auf Antrag des Heimatvereins Wittmund e.V. ausgestellt, der auch die Kosten für die Durchführung trägt.