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Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen


Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
    • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig, aber noch ohne Kennzeichen

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

  • aus eigener Triebkraft oder
  • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
    •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
    •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
  • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Kosten

  • Die Gebühr für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beträgt 31,40 Euro. Zusätzlich können Kosten für die Herstellung der Kennzeichenschilder und weitere Auslagen entstehen.

    Gebühr: 31,40 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel direkt bei der Antragstellung, sofern alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen vor und weisen den erforderlichen Versicherungsschutz nach.
  • Die Zulassungsbehörde prüft die Voraussetzungen, insbesondere die Gültigkeit der Hauptuntersuchung.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Ausfuhrkennzeichen für den beantragten Zeitraum, höchstens jedoch für ein Jahr, zugeteilt.
  • Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens.
  • Auf Wunsch kann ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

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