Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen
Wenn Sie Abfälle nicht über einen Abfallbehälter entsorgen können, können Sie in manchen Gebieten beantragen, stattdessen Abfallsäcke zu nutzen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.
Voraussetzungen
Ob Sie Abfallsäcke statt eines Abfallbehälters nutzen können, richtet sich nach den Regelungen des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
- Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Kosten
Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Nutzung von Abfallsäcken schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- 0 — 6 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
- Abfallsatzung des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers