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Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen


Wenn Sie Abfälle nicht über einen Abfallbehälter entsorgen können, können Sie in manchen Gebieten beantragen, stattdessen Abfallsäcke zu nutzen.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.

Voraussetzungen

Ob Sie Abfallsäcke statt eines Abfallbehälters nutzen können, richtet sich nach den Regelungen des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

  • Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
  • Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Kosten

Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Nutzung von Abfallsäcken schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch bei der zuständigen Stelle.

Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 6 Woche(n)

Rechtsgrundlage(n)

  • Abfallsatzung des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

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