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Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen


Urheber

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Volltext

Die Übernachtungssteuer ist eine kommunale Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Erhebt Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt diese Steuer, müssen Sie als Betreiberin oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs eine Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung, die die Übernachtungssteuer erhebt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung, die die Übernachtungssteuer erhebt.

Voraussetzungen

Sie betreiben einen Beherbergungsbetrieb in einer Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, die eine Übernachtungssteuer erhebt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der Satzung der zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Erklärung zur Übernachtungssteuer bei der zuständigen Stelle ein. Die Form der Einreichung richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.

Rechtsgrundlage(n)

  • Satzung der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt über die Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer

Rechtsbehelf

Sind Sie mit der Festsetzung oder Erhebung der Beherbergungssteuer nicht einverstanden, können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

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