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Kommunalen Zuschuss für die Abfallentsorgung Bewilligung


Kommunen und Städte können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).

Voraussetzungen

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

Es kann einige Wochen dauern, bis über ihren Antrag entschieden wird. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises oder Ihrer Stadt, Sie haben keinen Rechtsanspruch. 

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