Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen ab dem 01.01.2011 grundsätzlich Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Haushalte zu, denen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Kinderzuschlag nach dem BKGG gewährt werden.
Die Anträge für Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II sind beim Fachbereich Jobcenter zu stellen. Die übrigen Leistungsberechtigten beantragen die Bedarfe beim Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund.
Sollten Sie keine der vorgenannten Leistungen erhalten, können Sie ggf. einen Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Projekt "Dabei sein" stellen.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler, sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf (Lernmaterialien) für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Die Leistungen werden in der Regel als Gutscheine oder Direktzahlungen an den Anbieter erbracht.
Zuständigkeiten
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II werden vom Jobcenter bearbeitet.
Wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung im Fachdienst.
Buchstabenaufteilung nach dem Anfangsbuchstaben vom Nachnamen im Sozialamt:
A - J Frau Meiners
K - Z Frau Janßen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag noch beizufügen:
- aktueller Bewilligungsbescheid nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, BKGG
- antragsbegründende Unterlagen (z.B. Kontoauszüge, Zahlungsaufforderungen, Quittungen, Schreiben der Schule/Kindertageseinrichtung)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
Zuständigkeiten
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II werden vom Jobcenter bearbeitet.
Wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung im Fachdienst.
Buchstabenaufteilung nach dem Anfangsbuchstaben vom Nachnamen im Sozialamt:
A - J Frau Meiners
K - Z Frau Janßen
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
Formulare
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag noch beizufügen:
- aktueller Bewilligungsbescheid nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, BKGG
- antragsbegründende Unterlagen (z.B. Kontoauszüge, Zahlungsaufforderungen, Quittungen, Schreiben der Schule/Kindertageseinrichtung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.
Frist
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.