Verschnürung von Abfallsäcken
Aus aktuellem Anlass weist die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund darauf hin, dass bei der Nutzung von offiziellen Rest- und/oder Bioabfallsäcken des Landkreises Wittmund diese bei der Bereitstellung für die Abfuhr zu verschnüren sind. Wenn die Säcke nicht verschnürt sind, besteht die Möglichkeit, dass diese Säcke vom beauftragten Entsorgungsunternehmen stehengelassen werden.
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 18 Abs. 3 der Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Wittmund. Diese Satzung ist auf der Homepage des Landkreises Wittmund einsehbar.
Wenn nicht verschnürte Abfallsäcke von den Müllwerkern in das Entsorgungsfahrzeug befördert werden müssen, besteht die Gefahr, dass Abfall herausfällt, der dann zeitaufwendig wieder eingesammelt werden muss.
Fragen dazu können während der gewöhnlichen Bürozeiten unter Tel. 04462 86-1293 und -1252 an die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund gerichtet werden.