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Datum: 04.06.2026

Tag der Organspende am 6. Juni: Fachbereich Gesundheit informiert über die Bedeutung einer dokumentierten Entscheidung

Eine festgehaltene Entscheidung zur Organ- und Gewebespende sichert den eigenen Willen und entlastet im Ernstfall die Angehörigen. Darauf weist der Fachbereich Gesundheit des Landkreises Wittmund anlässlich des Tages der Organspende hin, der jährlich am ersten Samstag im Juni und in diesem Jahr am Samstag, 6. Juni, begangen wird.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland steht einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Eine konkrete Entscheidung getroffen haben bislang allerdings nur 62 Prozent, dokumentiert haben sie lediglich 45 Prozent. Vielen ist dabei nicht bewusst: Liegt im Ernstfall keine dokumentierte Entscheidung vor, müssen Angehörige stellvertretend entscheiden – häufig in einer ohnehin schwierigen Situation. Beobachtungen zeigen, dass bei fehlender Dokumentation des eigenen Willens vergleichsweise oft ablehnend entschieden wird. Eine dokumentierte Entscheidung – etwa auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im Organspende-Register – stellt sicher, dass der eigene Wille umgesetzt wird, und entlastet Angehörige ebenso wie Ärztinnen und Ärzte: „Wer seine Entscheidung festhält, nimmt seinen Angehörigen eine schwere Frage in einem ohnehin belastenden Moment ab. Dabei ist es nicht wichtig, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet – wichtig ist allein, dass der eigene Wille überhaupt dokumentiert und damit nachvollziehbar ist“, sagt Dr. Anja Behnke, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit.

Der Fachbereich Gesundheit empfiehlt, den Tag der Organspende zum Anlass zu nehmen, den eigenen Willen – ob für oder gegen eine Spende – nachvollziehbar festzulegen. Möglich ist dies mit einem Organspendeausweis, der vielerorts ausliegt und im Internet heruntergeladen oder bestellt werden kann: https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/

Alternativ kann die Entscheidung im „Organspende-Register Deutschland“ hinterlegt werden. Dieses wird technisch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt, einer Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden: https://www.organspende-info.de/organspende-register/

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