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Datum: 17.07.2026

Investitionsvolumen von 32,8 Millionen Euro: Verträge mit Partner Aug. Prien unterschrieben

Mit der geleisteten Unterschrift unter die vorbereiteten Verträge hat der Landkreis Wittmund gestern im Sitzungssaal des Kreishauses den wichtigsten Schritt zum Neubau der BBS Wittmund mit dem ausgewählten Partnerunternehmen Aug. Prien (Hamburg/Bremen) besiegelt. Jetzt muss das Land Niedersachsen der Transaktion als Kommunalaufsicht noch zustimmen, wovon auszugehen ist, so die Kreisverwaltung. Eine geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hatte im Vorfeld einen Vorteil von 20 Prozent gegenüber einer konventionellen Bauweise bestätigt. Damit wird der Projektentwickler mit ausgewiesener Expertise im Nordwesten für den Landkreis Wittmund die Schule aus einer Hand neu bauen und vorfinanzieren.

Rund zehn Jahre lang war dieser Schritt akribisch unter Beteiligung der Schule genau vorbereitet worden, um am Ende nach europaweiter Ausschreibung eine Schule unter modernsten pädagogischen Gesichtspunkten zu errichten. Anfängliche Überlegungen, die Schule lediglich zu sanieren, waren nach Gutachten als realitätsfern verworfen worden. Schließlich wird es nun ein kompletter Neubau werden, an den erhaltenswerte Teile der großen Schule später angeschlossen werden.

Vor Pressevertretern und Beteiligten der Partner erläuterte Landrat Holger Heymann gestern das Projekt, das demnächst nach Baugenehmigung mit der Errichtung von Übergangscontainern für die Schulverwaltung starten soll, ehe der Teilabriss erfolgt. Im Jahr 2029 soll die neue Schule vom Entwickler dann fertig an den Landkreis übergeben werden, der übrigens bei dieser Variante des ÖPP-Modells Eigentümer der Schule bleibt. „Für den Landkreis ist das die bisher größte Investition seiner Geschichte“, hob Heymann gestern hervor, ehe er seine Unterschrift unter die Verträge setzte. Er hoffe auf eine gute Partnerschaft, so der Verwaltungschef. Ein kräftiger Händedruck mit Prien-Geschäftsführer Markus Buchhorn beendete gestern den Unterschriften-Termin.

Ein kurzer Rückblick auf das Projekt:
Der Kreisausschuss hatte am 29.11.2018 beschlossen, die Planungen für die Sanierung des B-Traktes sowie die Erweiterung/den Umbau der Pausenhalle der BBS zunächst nicht weiter zu führen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Raumbedarfsplanung für den Ersatz des B-Traktes, der Pausenhalle und des A-Traktes aufzunehmen.

Im Februar 2022 wurde die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH (Berlin) mit der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beauftragt. Von dort wurde in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten Gebäudemanagement und Finanzen eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Ergebnis: ein ÖPP-Verfahren als Inhabermodel soll durchgeführt werden. Es folgten intensive Gespräche mit der Schulleitung. Die funktionale Leistungsbeschreibung sowie weiteren erforderlichen Unterlagen wurden in den folgenden Jahren erarbeitet.

Am 14.10.2024 wurde die Bekanntmachung für das Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. An dem Wettbewerb beteiligten sich zunächst fünf Bewerber. Nach einer Fristverlängerung lagen zum Schlusstermin für die Abgabe der Erstangebote am 30.07.2025 von vier Bietern Angebote vor. In den am 16. und 17.09.2025 durchgeführten Bietergesprächen stellten diese ihre Angebote vor und beantworteten Fragen. Nach Abschluss der ersten Runde des Verhandlungsverfahrens wurden zwei von vier Bietern am 04.11.2025 aufgefordert, ein optimiertes Angebot abzugeben. Diese lagen fristgerecht am 18.12.2025 vor. Am 12.02.2026 wurden diese Angebote in einem zweiten Bietergespräch vorgestellt und erörtert. Im Zuge des Bietergesprächs wurden neben inhaltlichen Fragen zu dem Angebot auch der Entwurf des Bauerrichtungs- und Finanzierungsvertrages verhandelt. Die beiden endgültigen Angebote lagen fristgerecht zum 17.04.2026 vor und wurden anschließend geprüft und ausgewertet. Eine positive Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittmund hat im Anschluss stattgefunden.

Die vorgesehene Finanzierung der Investition stellt ein Rechtsgeschäft dar, das einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommt und gemäß § 120 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) genehmigungspflichtig ist. Eine geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde durch die VBD erstellt und liegt vor. Es wurde ein Wirtschaftlichkeitsvorteil von rund 20 Prozent des ÖPP-Modells gegenüber der konventionellen, einzelgewerksweisen Beschaffung ermittelt und dargestellt, so dass insgesamt ein sehr gutes und wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.

Die Berufsschulerweiterung wird zu Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 32,9 Mio. Euro schlüsselfertig und nutzungsbereit errichtet. Mit diesem Pauschalfestpreis werden alle notwendigen Planungs- und Bauleistungen vergütet. Mit enthalten sind die Kosten für den Abbruch der Bestandsgebäude, die notwendigen Container für die Schulverwaltung während der Bauphase, die Herrichtung der Außenanlagen sowie die Kosten für die Bauzeitfinanzierung.

Diese Gesamtinvestitionskosten werden vom Landkreis über 30 Jahre in Raten abgezahlt, die neben der Tilgung auch Zinsen für die langfristige Finanzierung der Maßnahme enthalten. Der Vertrag mit der Firma Aug. Prien Bauunternehmung GmbH & Co. KG aus Bremen wurde am 15.07.2026 unterzeichnet. Er wird wirksam, sobald die Kommunalaufsicht die notwendige Zustimmung erteilt hat.

Vorteile des ausgewählten Angebotes von Prien: Qualitativ höherwertige Materialien im Bau sowie im Außenbereich; funktionale Vorteile: gute Organisation der Cluster; Verkehrswege durch „Schulstraße“ angebunden; insgesamt gut durchdachte Lösung, die die Anforderungen am besten umgesetzt hat; stimmiges Preis-Leistung-Verhältnis.

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