Informationen zur Kommunalwahl am 13. September 2026
Am 13. September 2026 findet im Landkreis Wittmund die Kommunalwahl statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Jede wahlberechtigte Person kann ausschließlich in dem Wahllokal wählen, das auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Jede wahlberechtigte Person hat bis zu drei Stimmen, die sie einer Person, Partei oder Wählergruppe geben oder auf mehrere Personen, Parteien oder Wählergruppen aufteilen kann. Bei den Direktwahlen hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme.
Wer per Briefwahl abstimmen möchte, nutzt am einfachsten den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die reguläre Antragsfrist endet am Freitag, den 11. September 2026, um 13 Uhr. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen – etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, aufgrund derer das Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann – kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Samtgemeinde eingegangen ist.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Im Landkreis Wittmund gibt es insgesamt 70 Wahllokale und 17 Briefwahlbezirke. Direkt gewählt werden der Landrat sowie mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Samtgemeindebürgermeisterinnen und -bürgermeister. Ebenfalls gewählt werden die kommunalen Vertretungen für die kommende Wahlperiode, darunter Kreistag, Stadt- und Gemeinderäte sowie Samtgemeinderäte.
Alle Wahlergebnisse werden am Wahlabend sowohl vor Ort als auch online und in Echtzeit veröffentlicht unter: https://votemanager.kdo.de/20260913/03462000/praesentation/index.html
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden sich auf www.landkreis-wittmund.de