Hilfe zur Pflege beantragen
Gewährung von Hilfe zur Pflege bei Pflegebedürftigkeit und / oder Heimbetreuungsbedürftigkeit in voll- bzw. teilstationären Langzeit- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach den §§ 61 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) einschließlich der Inanspruchnahme von dem Hilfeempfänger gegenüber Verpflichteten.
Gewährung von Grundsicherungsleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt an Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Sozialhilfe
- Einkommensnachweise (z.B. die letzten Rentenbescheide/Mitteilungen)
- Nachweise Vermögen (z.B. aktuelle Kontoauszüge, Sparbücher etc., bei Haus- und Grundeigentum: Grundbuchauszug)
- Nachweis evtl. vertraglicher Rechte (z.B. bei Wohn- bzw. Nießbrauchsrecht: Grundbuchauszug, Grundstücksübertragungsvertrag)
- Nachweis Behinderung (Schwerbehindertenausweis)
- Nachweis Pflegebedürftigkeit (Einstufungsbescheid der Pflegekasse)
Rechtsgrundlage
Formulare
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Weiterführende Informationen
Informations- und Beratungsgespräche im Rahmen beabsichtigter Aufnahmen in voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Aufnahme und Prüfung von Sozialhilfeanträgen einschließlich Bescheiderteilung für Bewohner von Pflegeeinrichtungen bei Pflegebedürftigkeit und / oder Heimbetreuungsbedürftigkeit.
Prüfung der Inanspruchnahme von Drittverpflichteten, insbesondere vertraglich Verpflichteten und Schadenersatzpflichtigen.