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Datum: 18.12.2023

Verteilung der neuen Wertstofftonnen: Informationen zum Jahreswechsel

Wie seitens der Kreisverwaltung bereits mehrfach berichtet worden ist, wird im Landkreis Wittmund zum Jahr 2024 die gemeinsame Wertstoffsammlung mit dem Dualen System Deutschland mittels Wertstofftonne (auf dem Festland) sowie Wertstoffsack (kreisangehörige Inseln Langeoog und Spiekeroog) eingeführt.

Die vom Dualen System beauftragte Firma Nehlsen AWG GmbH & Co. KG, Wangerland-Wiefels, ist zurzeit damit beschäftigt, die Wertstofftonnen auf dem Festlandsgebiet des Landkreises an die Grundstücke zu verteilen. Gemäß der Abstimmungsvereinbarung des Landkreises mit dem Dualen System hat sie dafür bis Ende März 2024 Zeit.

Obwohl die Mitarbeiter der Fa. Nehlsen unter Hochdruck die Verteilung der Tonnen durchführen und mit bis zu zehn Fahrzeugen auch samstags unterwegs sind, ist bereits jetzt absehbar, dass bis Jahresende nicht alle Grundstücke mit mindestens einer Wertstofftonne ausgestattet sein werden. Daher hier folgende aktuellen Hinweise der Kreisverwaltung in Wittmund, um etwaigen Irritationen vorzubeugen:

  • Grundstücke, die bereits eine Wertstofftonne erhalten haben, benutzen bitte ab dem Jahr 2024 ausschließlich diese Tonne gemäß der Hinweise, die sich aus dem beiliegenden Informationsblatt ergeben. Bereits befüllte Gelbe Säcke sind in die Wertstofftonne zu geben, denn es können keine zusätzlichen Säcke zur Abfuhr neben die Wertstofftonne gestellt werden.

  • Grundstücke, welche zum Jahreswechsel noch keine Wertstofftonne erhalten haben, nutzen bitte solange an den Abfuhrterminen der Wertstofftonne weiterhin den Gelben Sack, bis sie eine Wertstofftonne geliefert bekommen haben. Im Unterschied zur bisherigen Nutzung können aber ab dem Jahr 2024 bei diesen Grundstücken auch sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ in den Gelben Sack gegeben werden. Dies sind Abfälle, die aus denselben Materialien wie Verpackungen bestehen, aber keine sind, wie z.B. Plastikspielzeuge, Bälle, Schüsseln, Frischhaltedosen und vieles mehr.

Schließlich nochmals der Hinweis der Kreisverwaltung, dass die Anlieferung und Leerung der Wertstofftonnen bzw. die Verteilung und Abfuhr der Wertstoffsäcke für die Bürgerinnen und Bürger nicht mit direkten Kosten verbunden ist. Allerdings fließen die anteiligen Sammlungs- und Verwertungskosten, welche dann auf den Landkreis entfallen, in die Gebührenkalkulation ab dem Jahr 2024 ein.

Für alle Fragen zur Verteilung der Wertstofftonne wenden sich die Bewohner im Kreisgebiet bitte direkt an die Firma Nehlsen AWG GmbH & Co. KG unter

Telefon 04461/9987-445

oder per E-Mail an: kommunal-nw@nehlsen.com .

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