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Umzüge und Laufveranstaltungen

Für die Durchführung von  Schützenumzügen, Laternenumzügen, Erntekorsen, Laufveranstaltungen, Radmärschen und motorsportlichen Veranstaltungen haben Vereine, Gruppen und/oder Privatpersonen Erlaubnisse nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrordnung (StVO) zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag 2 Wochen vor der Veranstaltung beim Landkreis Wittmund eingehen muss. Gerne können Sie den Antrag auch persönlich bei uns abgeben. Das Einreichen des Antrages alleine reicht nicht aus. Mit der Durchführung der Veranstaltung darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Landkreises auch tatsächlich erteilt wurde!

Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular und senden es ausgefüllt an uns.


Antrag §29 StVO Umzüge, Laufveranstaltungen etc.

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