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Schleppgenehmigung

Für die Inseln Langeoog und Spiekeroog wurde ein allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot (§46 Absatz 1 StVO) ausgesprochen.

In Ausnahmefällen können einzelne Fahrzeuge durch die ortsansässige Spedition geschleppt werden. Schleppen bedeutet, dass ein betriebsfähiges oder betriebsunfähiges Fahrzeug über eine längere Strecke fortbewegt wird.

Zulässig ist dieser Vorgang nur durch eine behördliche Genehmigung (§33 Absatz 2 StVZO)

Die Anträge sind  2 Wochen vor Fahrtbeginn zu stellen.

Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.


Antrag Schleppgenehmigung

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