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Befreiung Zulassungspflicht

Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, müssen zum Verkehr zugelassen sein.

Auf den Inseln Spiekeroog und Langeoog gibt es hierfür eine Sonderregelung. Wenn die E-Fahrzeuge nur auf den Inseln genutzt werden und nicht auf dem Festland fahren, kann man  diese E-Fahrzeuge von der Zulassungspflicht befreien lassen.

Die Anträge sind  2 Wochen vor Fahrtbeginn zu stellen.

Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.


Antrag Befreiung der Zulassungspflicht

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