Befreiung Zulassungspflicht
Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, müssen zum Verkehr zugelassen sein.
Auf den Inseln Spiekeroog und Langeoog gibt es hierfür eine Sonderregelung. Wenn die E-Fahrzeuge nur auf den Inseln genutzt werden und nicht auf dem Festland fahren, kann man diese E-Fahrzeuge von der Zulassungspflicht befreien lassen.
Die Anträge sind 2 Wochen vor Fahrtbeginn zu stellen.
Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.
Antrag Befreiung der Zulassungspflicht