Führerschein Namensänderung
Es gibt keine Pflicht zur Namensänderung, denn der Führerschein ist kein Identitätsnachweis. Wenn Sie Ihren Führerschein mit Ihrem alten Namen behalten wollen, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle zusätzlich zum Führerschein noch Ihren Personalausweis oder Pass vorzeigen – in diesen Dokumenten muss dann auf jeden Fall der aktuelle Name stehen.
Sollten Sie dennoch einen neuen Führerschein wünschen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung – entweder das Original oder eine beglaubigte Abschrift (z. B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- Personalausweis mit dem neuen Namen; alternativ: Pass mit dem neuen Namen plus Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Passfoto mit den Maßen 35 x 45 mm