Jobcenter
Schnell & direkt: Anträge und weitere Anliegen online erledigen
Aktuelles aus dem Jobcenter:
Grundsicherungsgeld ab 01.07.26
Bürgergeld wird ab 1. Juli zum Grundsicherungsgeld. Wenn Sie aktuell Bürgergeld beziehen, werden Sie ab Juli auch das neue Grundsicherungsgeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Grundsicherungsgeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin der Begriff Bürgergeld verwendet wird. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Grundsicherungsgeld umgestellt sind.
Bei Fragen zum Grundsicherungsgeld, wenden Sie sich gerne an das Jobcenter.
Online Antragstellung
Das Jobcenter bietet Ihnen die Möglichkeit, Bürgergeldanträge online zu stellen und Unterlagen digital einzureichen. Damit können Sie Ihre Anträge, Nachweise und Unterlagen von zuhause aus einreichen ohne Termin und Wartezeiten vor Ort. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Online-Dienste Bürgergeld“ (siehe je nach Endgerät rechts oder unten auf dieser Seite). Wenn Sie z.B. Unterlagen abgeben wollen, können Sie das innerhalb der Öffnungszeiten auch ohne Termin erledigen. Für alle anderen Anliegen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder über das Kontaktformular einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin im Jobcenter. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kein Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) durch das Jobcenter
Die elektronische Datenübermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Beziehende von Bürgergeld ist aktuell noch nicht möglich. Die Umstellung auf das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) wird für den Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) voraussichtlich erst 2027 erfolgen. Sie sind auch weiterhin verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) in Papierform aktiv bei Ihrem Arzt einzufordern und im Jobcenter einzureichen. Kosten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform können durch das Jobcenter nicht erstattet werden. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat zugesichert, die Ärzte über die Kassenärztliche Bundesvereinigung entsprechend zu informieren, dass für alle Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), für die weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform erforderlich sind, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin kostenlos auszustellen ist. Eine gesetzliche Grundlage für einen elektronischen Abruf besteht für diese Personen noch nicht.