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Datum: 17.11.2023

Alkohol-Testkäufe führen zu »ernüchterndem Ergebnis«: Harte Sachen wurden gleich mehrfach an jugendliche Testkäufer ausgegeben

Am Mittwoch und Donnerstag der abgelaufenen Woche (14./15.11.2023) fanden die zuvor öffentlich angekündigten Alkohol-Testkäufe des Landkreises Wittmund und des Polizeikommissariats Wittmund statt. Das Ergebnis war für die eingesetzten Teams aus Jugendlichen und begleitenden Ordnungskräften unterm Strich erneut ernüchternd. Wie bei den Testkäufen im Januar dieses Jahres verkaufte in jedem fünften Betrieb das Personal im Handel harten Alkohol an die 13 Jahre bzw. 15 Jahre alten Testkäufer. „Diese Quote ist weiter einfach zu hoch und das Thema scheint in einigen Betrieben stiefmütterlich behandelt zu werden. Die betroffenen Gewerbetreibenden müssen im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht ihr Verkaufspersonal mehr für das Thema Jugendschutz sensibilisieren und ggf. mehr oder in kürzeren Abständen schulen“, so urteilt die Kreisverwaltung.

Zwei Testkaufteams, bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises und Polizeibeamten sowie jeweils einer jugendlichen Testperson, steuerten dabei insgesamt 46 Läden und Geschäfte an. Dort wurde die Einhaltung des Abgabeverbots von Alkohol an Minderjährige kontrolliert.

Bei 41 Fällen kam der versuchte Kauf nicht zustande, da das Verkaufspersonal sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und sich auch den Ausweis hatte vorlegen lassen. Das Verkaufspersonal wurde in diesen Fällen von den Behördenmitarbeitenden im Nachgang über den abgelaufenen Testkauf informiert und auch ausdrücklich gelobt.

In zehn Fällen allerdings verließen die Jugendlichen nach einem „erfolgreichen“ Testkauf die Betriebe mit hochprozentigem Alkohol im Gepäck. Hier gab es dann, das teilt die Kreisverwaltung mit, im Anschluss eine direkte Ansprache des Verkaufspersonals und der Filial- oder Geschäftsleitung über das zuvor festgestellte Fehlverhalten an der Kasse. Die Testkäufe wurden dann wieder rückgängig gemacht. Außerdem wurden in diesen Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Es drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 250 Euro oder im Wiederholungsfall auch darüber hinaus. Das aus Sicht der Kreisverwaltung schlechte Ergebnis der erneuten Testkäufe wird dazu führen, dass derartige Testkäufe häufiger durchgeführt werden sollen, um noch mehr auf Fehler bei der illegalen Alkoholabgabe an Kinder/Jugendliche aufmerksam zu machen, so der Landkreis.

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