Bauvorhaben eines Investors in der Wittmunder Drostenstraße weiter in der Warteschleife
Vor dem Hintergrund wiederholter Anfragen bei der Baubehörde teilt der Landkreis Wittmund aktuell als Zwischenstand mit, dass mit der Neuerrichtung des geplanten Wohn- und Geschäftshauses in der Wittmunder Drostenstraße durch einen Investor aus Aurich derzeit noch nicht begonnen werden darf. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres war antragsgemäß die Baugenehmigung erteilt worden, so die Kreisverwaltung. Allerdings ist die Genehmigung an die Bedingung geknüpft, dass vor dem Baubeginn eine Statik-Berechnung zwingend vorgelegt werden muss. Erst wenn diese hinreichend geprüft worden sei, könne mit der Baumaßnahme begonnen werden. Bislang, so informiert die Kreisbehörde, ist diese Statik-Berechnung bis heute nicht vom Investor vorgelegt worden. Es gebe auch bisher keine Hinweise, wann mit dieser Unterlage zu rechnen sei, um die Angelegenheit final zu bearbeiten. Derzeit präsentiert sich an der markanten Stelle in der Wittmunder Innenstadt nach dem Abriss des Alt-Gebäudebestandes eine unansehnliche Brache, deren Zustand regelmäßig zu Nachfragen im Fachbereich Bauen der Kreisverwaltung führt.