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Datum: 16.03.2022

Das Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht startet!

Seit dem 16.03.2022 gilt in medizinischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impflicht nach § 20 a Infektionsschutzgesetz. Die Kreisverwaltung verweist auf das Meldeportal des Landes. Dieses ist unter www.mebi-niedersachsen.de abrufbar.

Die Einrichtungen und Unternehmen im Landkreis Wittmund sind per Allgemeinverfügung des Landkreises Wittmund dazu verpflichtet worden, ihre ungeimpften Mitarbeitenden über dieses Meldeportal zu melden. Hier sind ausschließlich die Mitarbeitenden zu melden, die keinen oder einen ungenügenden Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt haben.

Meldungen per eMail oder Post werden nicht bearbeitet, bereits versendete Meldungen werden nicht durch die Kreisverwaltung eingepflegt, sondern müssen durch die Einrichtungen im Meldeportal eingegeben werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landes (https://www.niedersachsen.de/.../hinweise-zur-corona...) und des Bundesministeriums für Gesundheit (https://www.zusammengegencorona.de/.../einrichtungsbezog.../) zu finden.

Fragen und Anliegen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bitte nur per Kontaktformular senden.

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