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Datum: 24.08.2021

Die Abfallwirtschaft informiert: Mit Bauschutt bleibt die Restmülltonne stehen

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund muss immer häufiger feststellen, dass Materialien über die Restmülltonne entsorgt werden sollen, die da nicht hineingehören wie z.B. Bauschutt. Das ist nicht nur verboten und kann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen, sondern es stellt auch eine Gefährdung dar.

Die Folgen der Fehlbefüllungen können erheblich sein. Die Tonnen nehmen Lasten auf, für die sie nicht gemacht sind. Sie können dann so schwer werden, dass sie bei der Leerung abrutschen und dadurch Beschäftigte gefährden oder auch zu Bruch gehen. Außerdem kann Bauschutt die Mechanik der Müllfahrzeuge erheblich in Mitleidenschaft ziehen. In solchen Fällen muss der Verursacher der Fehlbefüllung auch damit rechnen, für die dadurch entstandenen Schäden zur Rechenschaft herangezogen zu werden.

Unter Bauschutt versteht man mineralische Abfälle und Baumaterialien wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Glasbausteine, Keramik oder Sand. Diese gehören nicht in die Restmülltonne, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Z. B. können Kleinmengen im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Bei größeren Mengen ist es sicherlich sinnvoll, hierfür einen Container bei einem Containerdienst zu bestellen.

Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft können Sie auch dem Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de entnehmen.

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