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Datum: 09.08.2020

Einreise: Kreis vereinfacht die Meldung durch Online-Formular

Ab dem 08.08.2020 sind gemäß entsprechender Bundesverordnung Einreisende aus Risikogebieten (siehe Homepage des Robert-Koch-Institutes unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete) verpflichtet, dem Gesundheitsamt ihres Wohnortes ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei Ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind.

Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung („Abstrich-Test“) auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde.

Darüber hinaus gilt bereits seit Wochen eine Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt, wenn man aus einem der rund 130 Ländern, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wurden, in den Landkreis Wittmund einreist. Außerdem sind die Einreisenden dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben.

Dabei spielt es für die Meldepflicht keine Rolle, ob die Einreise per Flugzeug, Bus, Bahn oder auf sonstigem Wege erfolgt.

Um Rückkehrern aus Risikogebieten (darunter derzeit auch beliebte Urlaubsziele wie Ägypten, Marokko oder die Türkei) die Meldung zu vereinfachen, hat der Landkreis Wittmund ein Online-Formular erstellt.

Ausgenommen von der Melde- und Testpflicht sind Personen, die:

-lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten
-nur zur Durchreise ohne weiteren Aufenthalt in Niedersachsen einreisen
-sich nicht länger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben und keine Symptome der Covid-19-Erkrankung aufweisen
-zu einem dringenden, insbesondere persönlichen oder gesundheitsbezogenen Grund oder zwecks Wahrnehmung behördlich verpflichtender Termine einreisen und keine Symptome der Covid-19-Erkrankung aufweisen

Im Formular werden unter Anderem die Kontaktdaten des Einreisenden, Aufenthaltsorte, Zwischenstopps, Reisezeitraum und ob ein negativer Covid19-Test vorliegt abgefragt. Die Bestätigung für den negativen Test kann und sollte dabei direkt über das Formular hochgeladen werden. Auf Grundlage der abgefragte Daten kann das Gesundheitsamt entscheiden, ob eine Befreiung von der Quarantänepflicht möglich ist.

Die häusliche Quarantäne ist mindestens bis zur Rückmeldung durch das Gesundheitsamt einzuhalten.

Ansprechpartner für Testungen ist der jeweilige Hausarzt.

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