Sprungziele
Inhalt

Datum: 09.10.2020

Norderland bietet für Anlage Reduzierung bei störenden Mitwindsituationen an

Einwendungen im laufenden Genehmigungsverfahren wurden bei Behördentermin dargestellt und erörtert

Mit Landrat Holger Heymann als Sitzungsleiter hat am vergangenen Donnerstagabend (8.10.20) in der Aula der Oberschule Westerholt der vorgeschriebene Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Nachtbetriebs von vier Windenergieanlagen im Windpark Südmoor, Samtgemeinde Holtriem (Gemarkung Neuschoo), stattgefunden. Beantragt hatte die Ausweitung des Anlagenbetriebs der seit 2017 laufenden Anlagen die Firma Windpark Norderland GmbH & Co. KG Blomberg/Neuschoo I. An dem Abend waren zehn Einwender persönlich anwesend. Mit ihnen wurden die schriftlich vorliegenden Einwände – insgesamt rund 25 - umfassend erörtert. Dabei waren auch zwei Vertreter der Firma Norderland sowie ein Vertreter des beauftragten Gutachterbüros IEL GmbH (Aurich) zu den Schallprognosen. In einem nächsten Schritt wird die Kreisverwaltung nach Erstellung des Protokolls zum Erörterungstermin die Einwendungen rechtlich bewerten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen. Diese wird im Amtsblatt für den Landkreis Wittmund bekannt gemacht.

Die Norderland-Firmenvertreter hatten an dem Abend ihren vorliegenden Antrag erweitert um die Aussage, eine der vier Anlagen (N1) bei besonderen Mitwind-Situationen freiwillig zu drosseln, um für Anwohner störenden Lärm zu reduzieren.

Auf einen weiteren Erörterungstermin am Mittwoch, 11.11.2020, um 16 Uhr ebenfalls in der Aula der Oberschule Westerholt wird noch einmal gesondert hingewiesen. An diesem Termin wird der Antrag der Firma Windpark Norderland GmbH & Co. KG Ochtersum I-III für die Leistungserhöhung des Nachtbetriebes von zehn Windenergieanlagen im Windpark Ochtersum, Samtgemeinde Holtriem (Gemarkung West- und Ostochtersum) mit den Einwendern erörtert.

Direkt zum Ziel