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Datum: 05.04.2024

Grünland-Biotopkartierung im Rahmen des Niedersächsischen Weges

Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln – den Niedersächsischen Weg (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/niedersaechsischer-weg/der-niedersachsische-weg-umsetzung-im-nlwkn-207032.html).

Als eine der zahlreichen Maßnahmen werden im Landkreis Wittmund in den Jahren 2024 und 2025 Grünland-Biotopkartierungen durchgeführt. Das heißt, es werden Biotope und ihre zugehörigen Pflanzenarten auf ausgewählten Grünlandflächen zahlenmäßig erfasst sowie die Schutzwürdigkeit der entsprechenden Flächen ermittelt. Diese Kartierungen finden jeweils von April bis Oktober im gesamten Landkreis statt.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Aufgabenbereich Biotopschutz. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den kartierenden Fachkräften als Beauftragte des NLWKN erlaubt, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Besitztums zu betreten (§ 39 Niedersächsisches Naturschutzgesetz [NNatSchG]). Das Betreten der Grünlandflächen wird auch auf der Website des NLWKN angekündigt (www.nlwkn.niedersachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz).

Bei Fragen dazu können sich Interessierte an den NLWKN (Frau Wolf, marisa.wolf@nlwkn.niedersachsen.de) oder die untere Naturschutzbehörde (Frau Hube) wenden.

Zusätzlich verweist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises auf eine weitere Bekanntmachung des NLWKN zu verschiedenen Kartierungen im Landkreis Wittmund:

Ankündigung: Betreten von Grundstücken - dem Naturschutz zuliebe! | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)

Die erforderliche Ankündigung über das Betreten erfolgt hiermit.

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