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Datum: 01.04.2019

Haushaltsplan 2019 des Landkreises ist genehmigt

Das niedersächsische Innenministerium hat die Haushaltssatzung 2019 des Landkreises Wittmund genehmigt.

Insgesamt betrachtet stelle sich die Haushaltsituation „weiterhin stabil dar. Die Voraussetzungen zur Feststellung der dauernden Leistungsfähigkeit gem. § 23 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung werden insgesamt erfüllt“, heißt es in der Genehmigung.

Für die Kreisverwaltung bedeutet die Genehmigung die Beendigung der so genannten „vorläufigen Haushaltsführung“ in diesem Jahr zum 12. April.
Der Kreis wird das Haushaltsjahr mit einem Überschuss in Höhe von 28.800 Euro abschließen und auch mittelfristig in der Ergebnisplanung bis 2022 ausgeglichene Etats einplanen. Die Überschussrücklage des Kreises summierte sich zum Jahresende 2017 auf voraussichtlich rund 26,2 Millionen Euro. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 4,4 Millionen EUR mit Auswirkung auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind laut Innenministerium unproblematisch. Positiv wird auch die Reduzierung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite gesehen, die im Etat 2019 auf zehn Millionen Euro begrenzt sind – fünf Millionen Euro weniger als im Vorjahresetat. Es gab auch keine Bedenken, die Kreisumlage unverändert bei 51 Prozentpunkten zu belassen.

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