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Datum: 28.11.2023

Landkreis weist Schuldzuweisungen an seine Naturschutzbehörde vehement zurück

Der Landkreis Wittmund weist die im oben angeführten Zeitungsartikel (AfH; 22.11.23; Seite 2) zitierten Schuldzuweisungen gegen die untere Naturschutzbehörde (UNB) bei der Kreisverwaltung, getätigt im Friedeburger Umwelt- und Planungsausschuss, vehement zurück und stellt die Tatsachen aus Kreissicht richtig: „Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund kommt ihrer Aufgabe nach und handelt auch im Zuge einer Bauleitplanung (hier: Aufstellung eines neuen Bebauungsplans) im übertragenen Wirkungskreis. Maßgeblich sind die aktuellen Bundes- und Landesgesetzgebungen. Die formulierten Anforderungen an die Gemeinde Friedeburg zur Umsetzung des Bauleitplanvorhabens sind die üblichen Hinweise bezüglich der Themen Kompensation (§15 ff BNatSchG), Artenschutz (§§39 und 44 BNatSchG), FFH-Verträglichkeit (§34 BNatSchG) und Wallheckenschutz (§22 NNatSchG). Diese sind der Gemeinde aus anderen Planungen bekannt und dort auch berücksichtigt worden. Aus den Stellungnahmen der UNB ergeben sich, anders als behauptet, keine erhöhten Anforderungen an die Gemeinde Friedeburg zur weiteren Verfolgung der Planungsvorhaben zur Entwicklung des Ortsteils Wiesede, die die Gemeinde in der Vergangenheit nicht auch schon für andere Vorhaben erbracht hätte.“ Im Einzelnen dazu die Vorhaben, um die es hier geht:

Planung am Preefelder Weg, Wiesede: Hier gab es zwei Stellungnahmen von Seiten des Landkreises. Die erste Stellungnahme stammt vom 19.10.2021. Nachfolgend ist die Gemeinde mit einem veränderten Plangebiet und folgender Begründung erneut an den Landkreis herangetreten: „Die ursprüngliche Planung umfasste die vollständige Bebauung der Flurstücke 15/10 und 15/12 der Flur 12 in der Gemarkung Wiesede. Nachdem der Vorhabenträger erfolglos versuchte ein Planungsbüro zu beauftragen, wird überlegt ob die Fortführung des Verfahrens mit deutlich reduziertem Geltungsbereich sinnvoll umgesetzt werden kann.“ Eine überarbeitete Vorabstellungnahme des Landkreises hierzu erfolgte am 29.11.2022. Hierbei, so der Landkreis, „halten sich die Bedenken von allen beteiligten Ämtern des Landkreises ziemlich in Grenzen. Warum die Planung nicht weiterverfolgt wurde, kann beim Landkreis auch im zuständigen Fachdienst Planung nicht nachvollzogen werden“.

69. Änderung Flächennutzungsplan Friedeburg, Wiesede, Tichlerweg: Hier scheine das Thema Oberflächenentwässerung das große Problem zu sein. Die naturschutzfachlichen Belange sind überschaubar und gut begründet. Die Kreisverwaltung ordnet das so ein: „Die Kritik an der UNB ist wiederum nicht nachvollziehbar.Es entsteht der Eindruck, als würde die Gemeinde Friedeburg die untere Naturschutzbehörde des Landkreises als Verantwortliche vorschieben, um von eigenen Gründen für die Aufgabe der Planungsabsichten abzulenken“. Eine Auseinandersetzung mit den vermeintlich hinderlichen „Naturschutzvorgaben“, die den Planungen der Gemeinde angeblich entgegenstehen, scheint es in der Sitzung des Friedeburger Planungs- und Umweltausschusses nicht gegeben zu haben, so der Landkreis. Ebensowenig habe es eine Rücksprache mit dem Landkreis gegeben, in der der angeblich erhebliche Mehraufwand zur Realisierung der Vorhaben diskutiert worden ist. Das habe es in anderen Fällen in der Vergangenheit durchaus gegeben und das sei auch eher zielführend, als dem Landkreis in öffentlicher Diskussion den schwarzen Peter für die Aufgabe von Planungsabsichten zuzuschieben, so die Kreisverwaltung abschließend.

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