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Datum: 08.04.2024

Neue Fördermittel aus dem Topf für Integrationsprojekte können beantragt werden

Der Landkreis Wittmund fördert und unterstützt weiterhin aktiv soziale und gemeinnützige lokale Integrationsprojekte im Kreisgebiet - auch in diesem Jahr. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer aktuellen Presseinformation hin.

Bereits im Jahr 2019 wurde dafür eigens eine kommunale Richtlinie zur Förderung der Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Neuzugewanderten konzipiert und herausgegeben. 18 lokale Projektträger erhielten in den letzten zwei Jahren (2022/23) eine anteilige oder volle Förderung des Landkreises für die Umsetzung ihrer jeweiligen Projektvorhaben. Im Jahr 2022 wurden neun Projektanträge mit einer Gesamtsumme von rund 15.350 Euro bewilligt. Im vergangenen Jahr (2023) wurden weitere neun Projektanträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 16.300 Euro gestellt. Ein Projekt davon wurde zu 100 Prozent gefördert - und für acht weitere Projekte erfolgte eine anteilige Förderung, so die Kreisverwaltung.

Die entsprechende Richtlinie ist Anfang des Jahres intern überarbeitet und im Monat März 2024 vom Kreisausschuss (KA) einstimmig beschlossen worden. Ab sofort bieten sich aus dem Fördertopf der kommunalen Richtlinie auch für das Jahr 2024 neue Fördermöglichkeiten im Bereich Integration an. Und das sind die Bedingungen, hier zum Zuge zu kommen: Die Projekte sollen unter anderem die gleichberechtigte Teilhabe der Neuzugewanderten und Einheimischen im Landkreis Wittmund am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und dabei helfen, Benachteiligungen abzubauen. Das Förderprogramm soll auch zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der zivilgesellschaftlichen Initiativen im Bereich Integration beitragen und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Wittmund ermutigen, neue Aufgaben zu übernehmen und sich aktiv für Integration zu engagieren. Mitmachen können daher alle lokalen Vereine, Verbände, Schulen oder Kindergärten, aber auch Ehrenamtliche sowie die kreisangehörigen Gemeinden.

Die Projektanträge können ab sofort gestellt werden. Pro Antrag können Fördersummen von 250 Euro bis 2.500 Euro beantragt werden. Die Zuwendung wird in einer Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten des Projektes und bis zu einer Förderhöchstsumme von 2.500 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Förderbetrag unter Berücksichtigung der Förderhöchstsumme von maximal 2.500 Euro bis zu 80 % der Gesamtkosten des Projektes betragen, sofern nachweislich keine oder nur geringfügig Drittmittel akquiriert werden können.

Eine individuelle Antragsberatung erfolgt durch die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe vom Fachbereich Steuerung und Kreisentwicklung der Kreisverwaltung. Sie nimmt Anträge entgegen und begleitet die Antragssteller auch bei der Planung der Projekte. Die Koordinierungsstelle steht für alle Fragen rund um die Förderrichtlinie während der üblichen Bürostunden telefonisch unter 04462-861065 oder per Kontaktformular zur Verfügung.

Alle relevanten Informationen zum Programm und zu den bestehenden Fördermöglichkeiten finden sich auch hier. Dort können auch die Antragsunterlagen direkt abgerufen werden.

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