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Datum: 07.02.2023

Alternativen zur Vollsperrung geprüft und verworfen - Brückenneubau an K 14 soll im Herbst fertiggestellt sein

Auf Wunsch der Gemeinde Werdum hat in der ersten Februarwoche eine Besprechung mit Vertretern der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), der Gemeinde Werdum und dem Landkreis Wittmund stattgefunden. Thema war die weiter andauernde Vollsperrung der Kreisstraße 14, die nicht unumstritten ist. Die Gemeinde Werdum hatte um das Gespräch gebeten, um noch einmal prüfen zu lassen, ob es Alternativen zur derzeitigen Vollsperrung der Kreisstraße gibt. Ergebnis: Leider nicht. Die NLStBV-Vetreter erklärten, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, dass zur Arbeitssicherung bei einer Straßenbreite unter acht Metern für Arbeiten an der Straße oder im Seitenraum generell eine Vollsperrung anzuordnen ist. Die Kreisstraße 14 hat eine Breite von 7,50 m. Deshalb sei es unumgänglich, eine Vollsperrung durchzuführen. Auch eine einseitige Sperrung oder eine Sperrung mit Ampelschaltung ist nicht möglich, so die Vertreter der Straßenbaubehörde aus Aurich.

Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, hatte es beim Bau der Brücke Verzögerungen durch Schlechtwetterereignisse und durch eine Aufstauung des Sieltiefs gegeben. Weitere Verzögerungen sind darauf zurückzuführen, dass sich im gesamten Baubereich ein schlechter Untergrund befindet, so dass auch weitere Maßnahmen zur Verfestigung des Bodens erforderlich waren. Zur Festigung des Untergrundes für die Straßenverlegung war es erforderlich, über mehrere Jahre eine Sandauflastung aufzubringen. Für die Brücke wurde eigens eine aufwändige Pfahlgründung durchgeführt, bei der Pfähle 20 Meter tief in den Boden gerammt worden sind. Diese Arbeiten sind jetzt abgeschlossen. Als nächstes wird die eigentliche Baugrube ausgehoben und fertiggestellt. Die Brückenbaumaßnahme wird voraussichtlich im Sommer 2023 abgeschlossen werden. Danach erfolgen die Verlegung der Straße und der Anschluss an die neue Brücke sowie die Fertigstellung des Radweges. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Arbeiten im Oktober 2023 beendet werden könnten.

Außerdem werden die Verkehrsteilnehmer noch einmal aufgefordert, nicht durch die Vollsperrung zu fahren und die ausgezeichnete Umleitung zu nehmen. Das Fahren durch eine Vollsperrung ist ein Bußgeldtatbestand, so die Kreisverwaltung. Des Weiteren können dadurch Personen gefährdet werden, da die Arbeitenden bei einer Vollsperrung nicht mit einem durchfahrenden Fahrzeug rechnen. Zur Information der Bevölkerung wird seitens der Behörden in regelmäßigen Abständen weiterhin aktuell über die laufende Baumaßnahme berichtet.

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