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Datum: 11.04.2019

Osterfeuer im Einklang mit Natur- und Umweltschutz

Belange von Anwohnern und Tierschutz sowie Anforderungen an das Brennmaterial müssen beachtet werden

Wie jedes Jahr zu Ostern laden am Oster-Wochenende die Osterfeuer im Landkreis Wittmund wieder zum geselligen Miteinander ein. Osterfeuer unterliegen dabei der Rechtsprechung zu Brauchtumsfeuern. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so der Hinweis der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund. Dazu gehört, dass diese von ortsansässigen Vereinen, Kirchen oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. In wie weit eine Anmeldung des Osterfeuers erfolgen muss, erfahren Sie bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinde.

Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Belange des Tierschutzes und des Naturschutzes sind zu berücksichtigen.

Wallhecken, geschützte Biotope wie Röhrichte und Uferbereiche dürfen weder durch das Osterfeuer selbst, noch durch die Veranstaltung beeinträchtigte werden. Ferner dürfen Osterfeuer im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsteilen und auf moorigem Untergrund nicht angezündet werden.

Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt als Osterfeuer verbrannt werden dürfen. Altholz wie Türen, Schränke usw., Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle sind als Brennmaterial verboten. Die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund und auch die Polizeiinspektion Wittmund werden deshalb wieder verstärkt Kontrollen, sowohl im Vorfeld als auch danach, durchführen.

Zum Schutz von Tieren ist der Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder noch einmal umzuschichten. Es besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel und andere Kleintiere, die das aufgeschichtete Brennmaterial als Versteck und Nistmöglichkeit nutzen , nicht mehr rechtzeitig fliehen können , im Feuer verbrennen oder Brandverletzungen erleiden.

Die Umweltbehörde gibt weiterhin folgende Sicherheitshinweise:
Halten Sie wegen Rauch und Hitze sowie zur eigenen Sicherheit ausreichende Sicherheitsabstände (z. B. mind. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, mind. 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen etc.) wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist.

Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko und sind nicht zulässig! Zum Entzünden des Osterfeuers eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig. Osterfeuer dürfen bei starker Trockenheit oder starkem Wind nicht entzündet werden. Starke Trockenheit liegt ab Waldbrandgefahrenstufe 4 vor (amtliche Informationen sind unter www.dwd.de/waldbrand erhältlich). Starker Wind liegt bei deutlicher Bewegung von armstarken Ästen vor.

Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite).
Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

Das Osterfeuer (offenes Feuer) muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Für den Fall, dass angemeldete Osterfeuer wegen schlechter Witterungsverhältnisse nicht am Karsamstag abgebrannt werden können, ist es nicht möglich, dieses nachzuholen. In diesem Fall sind die allgemeinen Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Wittmund unter Tel. 04462/86-1230 oder im Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de

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