Zwei Möglichkeiten zum Umgang mit geschichteten Zweighaufen
Der Landkreis Wittmund teilt zur allgemeinen Klarstellung mit: Osterfeuer sind in diesem Jahr grundsätzlich verboten. Und sie können aus abfallrechtlichen Gründen auch später nicht legal abgebrannt werden. Der Landkreis sieht nur zwei Möglichkeiten zum Umgang mit den aufgeschichteten Zweig- und Strauchschnitthaufen: Es ist erlaubt, den Baum- und Strauchschnitt auf den privaten Grundstücken einfach liegenzulassen, zum Beispiel für nächstes Jahr Ostern. Dann könnten diese als Osterfeuer im Zuge der Brauchtumspflege nach vorheriger Umschichtung legal abgebrannt werden. Eine andere Möglichkeit ist nach Maßgabe der Wittmunder Kreisverwaltung, den vorliegenden Baum- und Strauchschnitt zu schreddern bzw. kostenpflichtig über Entsorgungsunternehmen als Grünabfall zu entsorgen.