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Datum: 02.04.2019

Parkflächen werden für auswärtige Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne über Ostern gesperrt

Der Landkreis Wittmund hat zum Schutz der Bevölkerung – inhaltlich im Gleichklang mit dem Nachbarlandkreis Aurich – eine neue Allgemeinverfügung zur Einschränkung des touristischen Verkehrs erlassen. Darin wird unter anderem geregelt, dass in der Zeit vom 9. bis zum 14. April (also über die Oster-Feiertage) das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen untersagt wird. Hintergrund ist ein erwarteter Besucheransturm auf hiesige touristische Ziele. Neben den bekannten öffentlichen Parkplätzen zählen alle privaten Parkflächen, insbesondere Supermarkt-Parkflächen, Parkflächen öffentlicher Einrichtungen, von Banken und Sparkassen, von Tankstellen, Autohäusern und Werkstätten sowie von Schwimmbädern sowie Parkflächen für touristische Zwecke o. ä. dazu.

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen werden diese Flächen in der genannten Zeit weitreichend abgesperrt. Zudem werden die Zufahrtsstraßen (siehe Skizze) mit entsprechenden Verkehrsschildern für die genannten Fahrzeugtypen gesperrt. Polizei und Ordnungsämter werden die Verbote nach Kräften kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.

Für den Landkreis ist es wichtig, mit dieser zeitlich begrenzten Aussperrung des Oster-Reiseverkehrs bereits ergriffene Maßnahmen zu ergänzen. Landrat Holger Heymann stellt dazu klar: „Es ist konkret zu erwarten, dass dieser Reiseverkehr über die Osterfeiertage erheblich ansteigen wird. Diese bevorzugte Reisezeit stellt mithin eine Gefahr zur weiteren Ausbreitung des Virus dar.“ Die neue Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Wittmund haben. Ihnen sei ausdrücklich gestattet, unter Berücksichtigung der geltenden Kontaktverbote über Ostern einen Spaziergang an der Küste zu machen.

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