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Datum: 03.04.2020

Landkreis Wittmund passt seine Allgemeinverfügung zum Inselzugang an

Der Landkreis Wittmund hat sich nach eingehender Prüfung der Rechtslage und aktueller medizinischer Bewertung entschieden, dass die Regelung über den Zugang zu Inseln der landesweit gültigen Regelung angepasst wird. Dies bedeutet insbesondere vor dem Hintergrund der geltenden Berufs- und Gewerbefreiheit, dass Gewerbetreibende mit entsprechenden Werkvertrag bzw. deren Beschäftige auf die Insel dürfen. Das kommt einer Lockerung gleich. Der Landkreis Aurich wird ab Montag eine gleichlautende Regelung treffen. Bei Beachtung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln ist kein erhöhtes Risiko gegenüber des „Festlandssituation“ erkennbar und eine stärkere Restriktion rechtlich aus Sicht des Landkreises Wittmund nicht zulässig.

In einer Allgemeinverfügung dazu heißt es wörtlich: „Personen, die aufgrund eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten sind vom Beförderungsverbot ausgenommen.“

Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer sind von der neuen Regelung ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt weiterhin ein Beförderungsverbot.

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