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Datum: 30.03.2022

Landkreis legt sich fest: Kitas sollen auch weiterhin in der Hand der Gemeinden bleiben

Auf Vorschlag der Kreisverwaltung hat gestern (29.03.22) der Kreisausschuss einmütig dafür gestimmt, dass die Gemeinden im Landkreis Wittmund auch weiterhin die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten für den Kreis wahrnehmen sollen. Daher wurde die Kreisverwaltung beauftragt, mit den Gemeinden eine neue Vereinbarung für die Jahre ab 2023 abzuschließen, bei der der Landkreis sich verpflichtet, den Gemeinden das Personalkostendefizit zu 100 Prozent zu erstatten (Aufwendungen für das pädagogische Personal). Hinzu kommt ferner ein fünfprozentiger Verwaltungsgemeinkostenzuschlag sowie die Beibehaltung der bisherigen Beteiligung an den Investitionskosten der Kommunen im Kita-Bereich. Die Gemeinden tragen demnach künftig vollständig die Personalkosten für das nicht pädagogische Personal (Hausmeister, Reinigungskräfte etc.) sowie die Gebäude- und Sachkosten für den Betrieb der Kindertagesstätten und die Verwaltungsgemeinkosten.

Beim Landkreis wird die beschlossene Lösung, über die die Räte in den Kommunen ebenfalls noch abstimmen müssen, zu weiteren jährlichen Mehrkosten führen. Auf Basis der Daten für das Rechnungsjahr 2020 liegt die Beteiligung des Landkreises an den Kitakosten Kreisgebiet bei insgesamt rund 7,55 Millionen Euro. Im Jahr 2021 wird derzeit von einer finanziellen Beteiligung des Landkreises in Höhe von 8,87 Mio. Euro ausgegangen. Der genaue Betrag lässt sich erst nach Vorlage der endgültigen Ergebnisrechnungen der Gemeinden ermitteln. Für Landrat Holger Heymann ist das ein “guter Kompromiss”, um die bewährte Vereinbarung mit den Gemeinden fortzuschreiben und den Frieden in der kommunalen Familie im Landkreis Wittmund zu erhalten.

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