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Datum: 29.04.2020

Parkflächen werden erneut für auswärtige Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne gesperrt

Der Landkreis Wittmund hat zum Schutz der Bevölkerung – inhaltlich in Übereinstimmung mit der andauernden Regelung im Nachbarlandkreis Aurich – erneut eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des touristischen Verkehrs erlassen. Darin wird unter anderem geregelt, dass in der Zeit vom 30.4. bis zum 4. Mai (also über den 1. Mai und das anschließende erste Mai-Wochenende) das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen untersagt wird.

Hintergrund ist wiederum wie zuletzt über Ostern ein erwarteter Besucheransturm auf hiesige touristische Ziele. Neben den bekannten öffentlichen Parkplätzen zählen alle privaten Parkflächen, insbesondere Supermarkt-Parkflächen, Parkflächen öffentlicher Einrichtungen, von Banken und Sparkassen, von Tankstellen, Autohäusern und Werkstätten sowie von Schwimmbädern sowie Parkflächen für touristische Zwecke o. ä. dazu.

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen werden diese Flächen in der genannten Zeit weitreichend abgesperrt. Zudem werden die Zufahrtsstraßen (siehe Skizze) mit entsprechenden Verkehrsschildern für die genannten Fahrzeugtypen gesperrt. Polizei und Ordnungsämter werden das Verbot nach Kräften kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Für den Landkreis ist es weiterhin wichtig, mit dieser zeitlich begrenzten Aussperrung des Reiseverkehrs geltende Maßnahmen zu ergänzen. Dabei geht es darum, die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin aktiv zu bekämpfen. Die neue Regelung gilt nicht für Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Wittmund haben. Ihnen sei es ausdrücklich gestattet, so Landrat Holger Heymann, unter Berücksichtigung der geltenden Kontaktverbote einen Spaziergang an der Küste zu machen.

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