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Datum: 30.04.2020

Kreis und Gemeinden öffnen Behördentüren für die Termin-Kunden

Bürger können ihre Anliegen telefonisch oder per Email vorbringen und sollen Termine vereinbaren – Fast überall Maskenpflicht für Besucher

Die in der ganzen Dimension und Dynamik schlecht vorhersehbare Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland stellt die Kreisverwaltung des Landkreises Wittmund und auch die Kommunalverwaltungen im Kreisgebiet auch weiterhin vor große Herausforderungen. Um die Arbeitsfähigkeit der Behörden unter bestehenden Kontaktverboten zu gewährleisten, ist die andauernde Schließung sämtlicher Verwaltungsgebäude für den öffentlichen Kundenverkehr erforderlich. Zunächst bis zum Ende des Monats Mai bleiben die genannten Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr geschlossen. Dennoch stehen die Mitarbeiter der Kreis- und Kommunalverwaltungen für Anfragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu den bekannten Dienstzeiten zur Verfügung. Allerdings wird darum gebeten, sich hierzu möglichst auf dem telefonischen Wege oder per Email mit den zuständigen Mitarbeitern in Verbindung zu setzen. Für dringende, nicht aufschiebbare Angelegenheiten sowie für eventuell notwendig gehaltene persönliche Antragstellungen in den verschiedenen Bereichen werden jeweils Termine vergeben, die vorab telefonisch oder per Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern vereinbart werden können.

Die Kreisverwaltung hat überdies bis auf weiteres angeordnet, dass Besucher die Pflicht haben, eine Mund-Nase-Bedeckung mitzubringen und anzulegen. Das gilt auch in den meisten Rathäusern. Hinweis dazu: Bitte auch auf die Aushänge an den Eingangstüren achten.

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