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Datum: 02.08.2019

Landschaftsschutzgebietsverordnung: Kläger beantragt Zulassung der Revision

Der Rechtsstreit um das Landschaftsschutzgebiet 25 II „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“ (LSG 25 II) ist mit dem Urteil vom 21. Mai dieses Jahres noch nicht beendet. Das im Jahr 2016 ausgewiesene LSG 25 II umfasst den 2015 an die Europäische Kommission nachgemeldeten Bereich des EU-Vogelschutzgebiets 63. Eine Ausweisung als Schutzgebiet nach nationalem Recht ist verpflichtend und deshalb vom Landkreis Wittmund folgerichtig umgesetzt worden.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 21.05.2019 die Rechtmäßigkeit der Verordnung über das LSG 25 II bestätigte und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat, wurde vom Kläger jüngst eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Wird der Beschwerde vom Oberverwaltungsgericht nicht abgeholfen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht per Beschluss über die Zulassung der Revision. Das teilt die Wittmunder Kreisverwaltung mit.

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