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Datum: 06.05.2020

Bei verordneter Quarantäne müssen Urlauber auf den Inseln bleiben

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) bei der Kreisverwaltung Wittmund gibt im Zuge der allgemein geplanten Öffnungen für den Fremdenverkehr einige konzeptionelle Hinweise für die Tourismuswirtschaft auf den beiden kreisangehörigen Inseln Langeoog und Spiekeroog. Diesbezüglich hatte es zuletzt beim Bürgertelefon des Landkreises immer wieder konkrete Anfragen gegeben. Grundsätzlich gilt: Wird bei Corona-Verdacht oder Infektion vom Gesundheitsamt eine 14-tätige Quarantäne für Inselurlauber angeordnet, müssen diese auf den Inseln bleiben und ausharren, bis Entwarnung gegeben wurde.

Sollte es also auf den Inseln zu Quarantänefällen kommen (darüber entscheidet nach wie vor das Gesundheitsamt), müssten Personen, die während Ihres Aufenthalts in Quarantäne versetzt werden oder als positiv getestet wurden, für die gesamte Dauer in Ihren Hotelzimmern bzw. in den Ferienwohnungen verbleiben. Es sei denn, ihnen wird in Absprache mit der Gesundheitsbehörde eine andere Unterkunft zugewiesen. Die Folgekosten gehen zu Lasten des Vermieters bzw. des Gastes, die sich darüber ggf. privatrechtlich auseinandersetzen können.

Diese Regelung kann in der Konsequenz auch bedeuten, dass Zimmer/Wohnungen im weiteren Verlauf für eine bereits vereinbarte Anschluss-Vermietung blockiert werden. Das muss aus Sicht der Kreisverwaltung dann so hingenommen werden. Möglicherweise können Kurvereine, Vermieterverbände etc. auch ein eigenes, gemeinsames Konzept für eine anderweitige Unterbringung auf den Inseln entwickeln (mit Zustimmung des Gesundheitsamtes).

Der Kreis empfiehlt den Vermietern zudem die frühzeitige Aufklärung der Urlaubsgäste über die möglichen Gefahren bzw. über die unausweichlichen Konsequenzen, wenn es zu positiven Testungen oder Quarantäneanordnungen kommen sollte.

Die Versorgung der Personen, für die Quarantäne angeordnet worden ist, sollte innerhalb der bestehenden Strukturen auf den Inseln organisiert werden.
Was derartige Regelungen auf dem Festland angeht, ist dies grundsätzlich einfacher zu handhaben, weil keine Fähre bzw. kein Flugzeug für den Transfer von den Inseln benutzt werden muss. So können sich Gäste mit Quarantäneanordnung in Absprache mit dem Gesundheitsamt in ihr Auto setzen, ohne Zwischenstopp heimfahren und sich nach der Ankunft zu Hause isolieren. Eine Abreise von der Insel ist in diesen Fällen mit besonderen Transportmitteln grundsätzlich nicht vorgesehen, weil dort keine Kapazitäten vorgehalten werden können. Nur in einem besonderen Einzelfall kann allerdings, mit Zustimmung des Gesundheitsamtes, davon abgesehen werden.
Zur weiteren Klarstellung: Herr des Verfahrens bei Urlaubern ist das Gesundheitsamt, wo diese ihren ersten Wohnsitz haben. Das Wittmunder Kreis-Gesundheitsamt kommt bei positiven Testungen informell mit ins Spiel, oder bei besonderen Regelungen, die es jeweils und/oder im Einzelfall zu treffen gilt.

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