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Datum: 06.08.2019

Hinweis an Drohnenbesitzer: Abstand halten - Flugverkehr beim Hubschrauberlandeplatz am Krankenhaus nicht gefährden

Die Kreisverwaltung warnt vor den möglichen Folgen gefährlicher Drohnenaufstiege im Stadtgebiet von Wittmund, insbesondere in der Nähe des Krankenhauses. Am 24. Juli dieses Jahres hat ein Mitarbeiter des Kreiskrankenhauses Wittmund um ca. 10.10 Uhr wahrgenommen, dass eine unbemannte Drohne direkt über das Kreiskrankenhaus Wittmund flog. Die Drohne kam aus Richtung Innenstadt, flog über das Krankenhaus hinweg und bewegte sich dann in Richtung Altenwohnanlage und Regionale Leitstelle. Ein „Pilot“ bzw. Lenker der Drohne wurde nicht gesehen und konnte entsprechend auch nicht zur Rede gestellt werden. Die Kreisverwaltung weist anlässlich dieser Beobachtung darauf hin, dass insbesondere durch den Überflug über den nahen Landplatz für den Rettungshubschrauber, der häufig das Wittmunder Krankenhaus anfliegt, eine erhebliche Gefahr für den reibungslosen Flugbetrieb gesehen wird.

Deshalb weist der Landkreis darauf hin, dass gemäß § 21b Abs. 1 Nr. 11 der Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Juni 2017 (BGBl. I S. 1617) geändert worden ist, der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Krankenhäusern grundsätzlich verboten ist. Dem Kreis geht es darum, mit dieser öffentlichen Warnung anlässlich des geschildeten Vorfalls möglichen Gefahren für die Rettungshubschrauber vorzubeugen.

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